Bis 500 Euro Bußgeld für Maskenmuffel
Aber nicht alle Städte kassieren bei Verstößen. Einige setzen auf Belehrung und Ermahnung.
DÜSSELDORF Ohne Mund-NasenSchutz dürfen in NRW weder Geschäfte betreten noch öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Wie die Städte jedoch bei Verstößen reagieren, ist nicht landesweit einheitlich geregelt. Manche Städte verhängen daher ein Bußgeld, um Regelbrecher abzuschrecken. In Haan werden 500 Euro fällig. Geschäftsinhaber, die die Pflicht ignorieren, kostet der Regelverstoß sogar 1000 Euro. In der Nachbarstadt Hilden werden 200 Euro für den Verstoß gegen die Landesverordnung fällig. „Bei weiteren Zuwiderhandlungen oder konsequenter Nichtbeachtung auch ein höherer Betrag“, sagt Ordnungsamt-Leiter Michael Siebert. In der Coronaschutzverordnung
gibt es zwar keine Bußgeldnorm, die Kommunen können aber eigene Bußgelder erheben.
Auch Köln setzt auf ein Bußgeld: Seit Mittwoch werden bei Maskenpflicht-Verstößen 150 Euro fällig. Erst einmal würden Personen ohne Masken aber auch weiterhin verwarnt. „Wenn sich aber jemand partout weigert, eine Schutzmaske zu tragen, muss er ein Bußgeld zahlen.“In Bussen und Bahnen habe es aber bislang kaum Probleme gegeben, der Großteil der Kölner würde sich an die Auflage halten. Die Stadt bittet darum, auch bei Behördengängen eine Maske zu tragen.
Doch nicht nur das Ordnungsamt ist für die Kontrolle der Einhaltung zuständig. Auch der Einzelhandel und der öffentliche Personennahverkehr seien im Rahmen des Hausrechts
dazu verpflichtet, nicht einsichtige Kunden wegzuschicken. In Mönchengladbach sind die Busfahrer per Dienstanweisung dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob zusteigende Fahrgäste auch eine Maske tragen. Trägt jemand keine und weigert sich eine aufzuziehen, soll der Busfahrer ihn des Busses verweisen. Einzelhändler sollen ebenfalls Kunden kontrollieren. Eine permanente Überprüfung durch das Ordnungsamt, wie Einzelhändler dem nachkommen, sei allerdings unmöglich. Der Kommunale Ordnungsdienst in Mönchengladbach nehme daher stichprobenartige Kontrollen in den Geschäften sowie auf dem Wochenmarkt vor. Ein Bußgeld werde erteilt, wenn der Betroffene der Aufforderung durch die Mitarbeiter nicht nachkommt.
Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf schließt die baldige Einführung von Strafen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften nicht aus. Noch werden lediglich Ermahnungen ausgesprochen. Bei wiederholten Missachtungen der Regeln oder bei renitenten Schutzmasken-Verweigerern sei in Zukunft vorgesehen, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und Bußgelder festzusetzen, teilte die Stadt mit. Die Höhe der Bußgelder sei noch offen.
Im Rhein-Kreis Neuss soll es bei der Maskenpflicht eine kreisweit einheitliche Regelung geben: Diese gemeinsame Linie werden Bürgermeister und Landrat „zeitnah“absprechen, hieß es. Bis dahin bleibe es bei Ermahnungen durch das jeweilige Ordnungsamt.