Gruppenvergewaltigung: Prozess nicht öffentlich
OBERBILK (wuk) Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat das Landgericht einen Vergewaltigungsprozess gegen vier Männer gestartet. Drei von ihnen sollen am S-Bahnhof Volksgarten eine 22-Jährige angesprochen und im Park mehrfach vergewaltigt haben. Dem vierten Verdächtigen wird vorgeworfen, alle Taten akribisch per Handy gefilmt zu haben. Ob und was die Angeklagten zu den Vorwürfen sagen, soll das Publikum aber nicht erfahren.
Auf Antrag eines Verteidigers, dem sich alle anderen Anwälte anschlossen, wird der gesamte Prozess hinter geschlossenen Türen ohne Zuhörer verhandelt. Der Advokat hatte das damit begründet, dass sein Mandant (zur Tatzeit 18) in einem öffentlichen Verfahren „eine unzumutbare Belastung“erleiden würde.
Ein Verfahren vor Publikum „gefährdet die weitere Entwicklung meines Mandanten“, so der Verteidiger weiter. Zumal der nun 19-Jährige erst „auf dem Entwicklungsstand eines Jugendlichen“sei – und für ihn sei es nicht zumutbar, dass er nun öffentlich über sein Sexualleben zu berichten hätte.
Tatsächlich geht das Gesetz davon aus, dass die Entwicklung von Jugendlichen und Heranwachsenden höher zu bewerten ist als jeder Informationsanspruch der Öffentlichkeit. Bei ihrer Festnahme hatten alle vier Angeklagten zu den Vorwürfen bereits Stellung genommen – hatten darin aber stets die anderen drei Kameraden belastet, die eigene Rolle bei der Gruppenvergewaltigung der 22-Jährigen heruntergespielt oder ganz geleugnet.
Die Vernehmung des Opfers ist jetzt für den 6. Mai vorgesehen, ein Urteil wird nach sechs Prozesstagen im Juni erwartet.