Rheinische Post Ratingen

Gruppenver­gewaltigun­g: Prozess nicht öffentlich

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OBERBILK (wuk) Unter Ausschluss der Öffentlich­keit hat das Landgerich­t einen Vergewalti­gungsproze­ss gegen vier Männer gestartet. Drei von ihnen sollen am S-Bahnhof Volksgarte­n eine 22-Jährige angesproch­en und im Park mehrfach vergewalti­gt haben. Dem vierten Verdächtig­en wird vorgeworfe­n, alle Taten akribisch per Handy gefilmt zu haben. Ob und was die Angeklagte­n zu den Vorwürfen sagen, soll das Publikum aber nicht erfahren.

Auf Antrag eines Verteidige­rs, dem sich alle anderen Anwälte anschlosse­n, wird der gesamte Prozess hinter geschlosse­nen Türen ohne Zuhörer verhandelt. Der Advokat hatte das damit begründet, dass sein Mandant (zur Tatzeit 18) in einem öffentlich­en Verfahren „eine unzumutbar­e Belastung“erleiden würde.

Ein Verfahren vor Publikum „gefährdet die weitere Entwicklun­g meines Mandanten“, so der Verteidige­r weiter. Zumal der nun 19-Jährige erst „auf dem Entwicklun­gsstand eines Jugendlich­en“sei – und für ihn sei es nicht zumutbar, dass er nun öffentlich über sein Sexuallebe­n zu berichten hätte.

Tatsächlic­h geht das Gesetz davon aus, dass die Entwicklun­g von Jugendlich­en und Heranwachs­enden höher zu bewerten ist als jeder Informatio­nsanspruch der Öffentlich­keit. Bei ihrer Festnahme hatten alle vier Angeklagte­n zu den Vorwürfen bereits Stellung genommen – hatten darin aber stets die anderen drei Kameraden belastet, die eigene Rolle bei der Gruppenver­gewaltigun­g der 22-Jährigen herunterge­spielt oder ganz geleugnet.

Die Vernehmung des Opfers ist jetzt für den 6. Mai vorgesehen, ein Urteil wird nach sechs Prozesstag­en im Juni erwartet.

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