Diese zehn Regeln müssen Sportvereine einhalten
Die Politik will Training im Breitensport in Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlauben. Wir stellen das Konzept vor.
DÜSSELDORF (gic) Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport soll nach Informationen unserer Redaktion ab dem 11. Mai teilweise wieder erlaubt werden. Die Mehrheit der 16 Ministerpräsidenten wird sich demnach am Mittwoch in der Konferenz zum weiteren Vorgehen in der Coronavirus-Pandemie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine solche Regelung aussprechen. Vereine dürften dann unter folgenden Kriterien öffnen:
1. Wenn der Sport an der „frischen Luft“, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden kann. 2. Wenn ein ausreichend großer Personenabstand gewährleistet wird (1,5 bis zwei Meter).
3. Wenn der Sport kontaktfrei durchgeführt werden kann.
4. Wenn die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden.
5. Wenn die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben.
6. Wenn Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden. 7. Wenn der Zutritt zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen
erfolgt.
8. Wenn die Nutzung von Gesellschaftsund sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird.
9. Wenn Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
10. Wenn keine Zuschauer zugelassen werden.
Die Sportministerkonferenz hatte die Punkte bereits Ende April ausgearbeitet. Die Entscheidung war aber vertagt worden. Der Deutsche Olympische Sportbund soll auf dieser Grundlage in den kommenden Wochen die Kriterien für die jeweiligen Sportarten ausarbeiten. Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben Individualsportarten wie Tennis bereits wieder zugelassen.
Der Landessportbund NRW pocht auf einheitliche Regelungen. „Der Sport will keine Sonderrolle“, sagte LSB-Präsident Stefan Klett. „Aber wenn grundsätzlich Lockerungen möglich sind, dann muss der Sport zwingend Berücksichtigung finden. Die Sportverbände und mehr als 18.000 NRW-Vereine sind darauf vorbereitet. Über fünf Millionen Vereinsmitglieder warten darauf, wieder ihren Sport auszuüben, etwas für ihre Gesundheit und Mobilität zu tun.“Das könnte ab Montag in NRW möglich sein.