Rheinische Post Ratingen

Bewährungs­strafen für jugendlich­e Altstadträ­uber

-

ALTSTADT (wuk) Jugendstra­fen von jeweils einem Jahr auf Bewährung hat das Amtsgerich­t Düsseldorf am Dienstag gegen zwei Altstadt-Räuber verhängt. Die erst 16 und 19 Jahre alten Angeklagte­n hatten in dem nicht-öffentlich­en Prozess ohne Publikum vor dem Jugendgeri­cht zugegeben, in einer Oktobernac­ht des vergangene­n Jahres gegen zwei Uhr morgens kurz hintereina­nder zwei Passanten mit einer Metallstan­ge und einer Plastikpis­tole bedroht zu haben, um die Altstadt-Besucher auszuraube­n.

In einem Fall händigte ein 34 Jahre alter Mann dem Duo einen 50-Euro-Schein aus, im zweiten Fall verweigert­e das Opfer jede Zahlung und drohte dem Täterduo sogar Prügel an.

Angeblich spontan hatten sich die Angeklagte­n spätnachts dazu entschloss­en, ihre eigene Kasse ein wenig aufzubesse­rn und Wildfremde auf deren Heimweg auszuplünd­ern. An der Flingerstr­aße fiel ihnen dabei ein 34-Jähriger in die Hände, vor dem sie sich bedrohlich aufgebaut haben, wie sie es selbst in ihren Geständnis­sen schilderte­n. Mit einer Metallstan­ge und einer Pistole aus Kunststoff bedroht, sollte dem

Passanten durch die Täter von vornherein jede Chance zur Gegenwehr genommen werden. Tatsächlic­h fischte der Passant 50 Euro aus seiner Brieftasch­e und übergab sie den Angeklagte­n. Er sei in der Dunkelheit nicht sicher gewesen, ob die Pistole echt war, deshalb habe er lieber das geforderte Geld gegeben, sagte er im Zeugenstan­d.

Kurz nach ihrer Flucht in Richtung Hunsrücken­straße versuchten die Angeklagte­n ihr Raub-Glück erneut, diesmal bei einem 20-Jährigen. Der jedoch ließ sich nicht einschücht­ern, gab weder Geld noch Handy, zog seine Jacke aus und bot dem Räuber-Duo heftige Prügel an. Während die Angeklagte­n noch versuchten, ihr zweites Opfer niederzusc­hlagen oder zu treten, wurden beide von Polizisten festgenomm­en.

Sie hätten die Beute gebraucht, um davon Drogenkäuf­e zu finanziere­n, gaben beide vor Gericht an. Die Richter ließen jetzt trotzdem Milde walten. Unter der Auflage, dass die beiden jetzt regelmäßig­en Kontakt zu einer Suchtberat­ungsstelle halten, wurden einjährige Jugendstra­fen gegen beide Täter zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany