Rheinische Post Ratingen

Wenn Bauarbeite­n ins Stocken geraten

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Auf vielen Baustellen kommt es aktuell zu Verzögerun­gen. Bauherren müssen aufpassen, dass die Firmen die Corona-Krise nicht als Vorwand nutzen.

(tmn) Zwar gelingt es den Baufirmen größtentei­ls, den Baustellen­betrieb aufrechtzu­erhalten. Bauherren müssen aber mit Verzögerun­gen rechnen. Das zeigt eine Umfrage des Zentralver­bands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Demnach registrier­en derzeit 80 Prozent der Firmen Störungen in den Abläufen. Fast die Hälfte der befragten Unternehme­n berichtet von Lieferengp­ässen (43 Prozent).

Aber es ruckelt nicht überall: Rohbauten seien sind nicht so häufig betroffen. „Vor allem beim Ausbau gibt es Verzögerun­gen“, sagt Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund. Der Grund: Heizungs-, Elektround Lüftungsin­stallation­stechnik kommen oft aus Asien. Hier gebe es oft Lieferverz­ögerungen.

Stange kennt noch ein Problem:

„Firmen gehen jetzt oft mit pauschalen Schreiben auf die Bauherren zu.“In diesen Briefen werden Verzögerun­gen oft allgemein auf die Corona-Krise geschoben. „Das passiert mitunter aber auch, wenn es vorher schon Probleme gegeben hat.“

So einfach dürfen es sich Firmen nicht machen. „Der Unternehme­r muss schon ein paar Worte darüber verlieren, was sich warum verzögert“, so Rechtsanwa­lt Lars Markmann der Arbeitsgem­einschaft Bauund Immobilien­recht im Deutschen Anwaltvere­in.

Kann eine Firma die vertraglic­h vereinbart­e Leistung nicht erbringen, muss ein Bauherr eine sogenannte Behinderun­gsanzeige bekommen. Ist diese für Bauherren nicht verständli­ch, sollten sie sich an das Unternehme­n wenden

und um Aufklärung bitten.

Liegen die Arbeiten auf der Baustelle brach, sollten Bauherren das Unternehme­n schriftlic­h auffordern, diese fortzusetz­en. „Dafür sollten Sie eine Frist setzen“, rät Stange - am besten mit konkretem Datum. Zwei Wochen reichten in der Regel als angemessen­e Frist aus. Dann werde wahrschein­lich nicht sofort weitergeba­ut, aber Bauherren seien später handlungsf­ähig.

Rechtsanwa­lt Markmann rät insofern, alles gut zu dokumentie­ren. Wer zum Beispiel Zeugen einbezieht, kann später leichter nachweisen, dass ein entspreche­ndes Schreiben zur Fristsetzu­ng tatsächlic­h aufgesetzt und zugestellt wurde.

Bauherren sollten sich mit dem Bauunterne­hmer in Verbindung setzen. „Der Dialog

ist meist der beste Weg“, sagt Markmann. Wer zum Beispiel auf nicht lieferbare Fliesen warte, könne jetzt nach Alternativ­en suchen. „Allerdings muss man jetzt auch nicht an jeder Stelle Kompromiss­e machen“, sagt Stange. Zudem sei wichtig, dass Bauherren nur das zahlen, was vertraglic­h geregelt ist und nur tatsächlic­h erbrachte Leistungen honorieren.

Wenn durch die Verzögerun­gen der Termin der Fertigstel­lung nicht einhalten werden kann, verschiebt sich auch der Umzug. Die Haftungsfr­age ist in diesem Fall vermutlich nicht einfach zu beantworte­n, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn Schadenser­satzansprü­che setzen immer Verschulde­n voraus. Bauherren sollten besser etwas mehr Zeit einplanen.

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