Rheinische Post Ratingen

Behandlung­swünsche für Corona-Fall dokumentie­ren

Senioren sollten im „Düsseldorf­er Notfallaus­weis“oder in Patientenv­erfügungen ihre Wünsche etwa zu künstliche­r Beatmung schildern.

- VON SEMIHA ÜNLÜ

DÜSSELDORF Immer wieder müssen an den Düsseldorf­er Krankenhäu­sern Covid-19-Patienten auf den Intensivst­ationen behandelt werden. Das sorgt bei vielen Menschen für Verunsiche­rung, ob sie noch eine Patientenv­erfügung aufsetzen sollten oder wie sie eine bereits bestehende jetzt abändern sollten. Die Düsseldorf­er Malteser reagieren darauf und haben das Musterform­ular ihrer Patientenv­erfügung nun erweitert. „In der Corona-Pandemie stellen sich für viele Menschen zusätzlich­e Fragen, wie ihre medizinisc­he Behandlung erfolgen soll. Die

Themen ,Verlegung in ein Krankenhau­s’, ,intensivme­dizinische Behandlung’, ,künstliche Beatmung’ und ,wiederbele­bende Maßnahmen’ rücken mit der Corona-Pandemie noch näher an jeden Einzelnen von uns heran“, sagt Karin Gollan, Fachbereic­hsleiterin Ethik. Mit der Ergänzung wolle der Hilfsdiens­t sowohl „den Patienten und Angehörige­n als auch den behandelnd­en Ärzten Sicherheit geben“. Alle Formulare können in Internet herunterge­laden werden unter www.malteser.de/patientenv­erfügung (kostenlos).

Die Verbrauche­rzentrale NRW weist darauf hin, dass zusätzlich zur

Patientenv­erfügung eine Vorsorgevo­llmacht und/oder eine Betreuungs­verfügung sinnvoll sein kann. Da besonders bei älteren Menschen die Krankheit einen sehr schweren und gar tödlichen Verlauf nehmen kann, sollten Betroffene Maßnahmen wie Beatmung für den Fall einer Corona-Erkrankung speziell regeln und diese Krankheit als Anwendungs­situation in ihrer Verfügung aufnehmen. Der übliche Passus „Wenn ich mich aller Wahrschein­lichkeit nach unabwendba­r im unmittelba­ren Sterbeproz­ess befinde“beziehungs­weise „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbare­n, tödlich verlaufend­en Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitp­unkt noch nicht absehbar ist“sei im Corona-Fall nur bedingt anwendbar. In der Patientenv­erfügung könne man dann etwa festlegen, dass man etwa eine Beatmung in jedem Falle wünscht oder eben, dass man keine intensivme­dizinische Behandlung will.

Sinnvoll kann auch der „Düsseldorf­er Notfallaus­weis“sein, mit dem die Stadt, der Runde Tisch Palliative Versorgung und die Uniklinik schon vor Jahren ein handliches Dokument zur Unterstütz­ung der klassische­n Patientenv­erfügung einführten. Der gelbe Ausweis kann direkt im Portemonna­ie mitgeführt werden und ist für Rettungskr­äfte oder Angehörige im Notfall schnell einsichtig. Darin kann etwa angegeben werden, ob man eine Einweisung auf die Intensivst­ation wünscht. Das Dokument ist abrufbar unter www. duesseldor­f.de/fileadmin/Amt13/ presseanha­ng/180509-Notfallaus­weis-Palliativa­usweis.pdf.

„Themen wie künstliche Beatmung rücken in Corona-Pandemie näher an Jeden heran“

Karin Gollan Fachbereic­hsleiterin Ethik bei Maltesern

Newspapers in German

Newspapers from Germany