Behandlungswünsche für Corona-Fall dokumentieren
Senioren sollten im „Düsseldorfer Notfallausweis“oder in Patientenverfügungen ihre Wünsche etwa zu künstlicher Beatmung schildern.
DÜSSELDORF Immer wieder müssen an den Düsseldorfer Krankenhäusern Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen behandelt werden. Das sorgt bei vielen Menschen für Verunsicherung, ob sie noch eine Patientenverfügung aufsetzen sollten oder wie sie eine bereits bestehende jetzt abändern sollten. Die Düsseldorfer Malteser reagieren darauf und haben das Musterformular ihrer Patientenverfügung nun erweitert. „In der Corona-Pandemie stellen sich für viele Menschen zusätzliche Fragen, wie ihre medizinische Behandlung erfolgen soll. Die
Themen ,Verlegung in ein Krankenhaus’, ,intensivmedizinische Behandlung’, ,künstliche Beatmung’ und ,wiederbelebende Maßnahmen’ rücken mit der Corona-Pandemie noch näher an jeden Einzelnen von uns heran“, sagt Karin Gollan, Fachbereichsleiterin Ethik. Mit der Ergänzung wolle der Hilfsdienst sowohl „den Patienten und Angehörigen als auch den behandelnden Ärzten Sicherheit geben“. Alle Formulare können in Internet heruntergeladen werden unter www.malteser.de/patientenverfügung (kostenlos).
Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass zusätzlich zur
Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein kann. Da besonders bei älteren Menschen die Krankheit einen sehr schweren und gar tödlichen Verlauf nehmen kann, sollten Betroffene Maßnahmen wie Beatmung für den Fall einer Corona-Erkrankung speziell regeln und diese Krankheit als Anwendungssituation in ihrer Verfügung aufnehmen. Der übliche Passus „Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde“beziehungsweise „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist“sei im Corona-Fall nur bedingt anwendbar. In der Patientenverfügung könne man dann etwa festlegen, dass man etwa eine Beatmung in jedem Falle wünscht oder eben, dass man keine intensivmedizinische Behandlung will.
Sinnvoll kann auch der „Düsseldorfer Notfallausweis“sein, mit dem die Stadt, der Runde Tisch Palliative Versorgung und die Uniklinik schon vor Jahren ein handliches Dokument zur Unterstützung der klassischen Patientenverfügung einführten. Der gelbe Ausweis kann direkt im Portemonnaie mitgeführt werden und ist für Rettungskräfte oder Angehörige im Notfall schnell einsichtig. Darin kann etwa angegeben werden, ob man eine Einweisung auf die Intensivstation wünscht. Das Dokument ist abrufbar unter www. duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/ presseanhang/180509-Notfallausweis-Palliativausweis.pdf.
„Themen wie künstliche Beatmung rücken in Corona-Pandemie näher an Jeden heran“
Karin Gollan Fachbereichsleiterin Ethik bei Maltesern