Rheinische Post Ratingen

Rat beschließt großes Hilfsprogr­amm

Corona-Krise: Kleinere Betriebe, Vereine und Selbststän­dige können Zuschüsse beantragen.

-

RATINGEN (kle) Bürgermeis­ter Klaus Pesch war voll des Lobes: „Wir haben sehr sachbezoge­n diskutiert und gearbeitet – keine Spur von Wahlkampf, sehr erfreulich.“Ein millionens­chweres städtische­s Hilfsprogr­amm für kleinere Betriebe, Vereine und Selbststän­dige, die wirtschaft­lich besonders unter der Corona-Krise leiden, hat der Haupt- und Finanzauss­chuss des Rates jetzt beschlosse­n. „Mit unserem Programm wollen wir zwei Ziele auf einmal erreichen“, so Pesch. „Wir retten Existenzen, und gleichzeit­ig erhalten wir die allgemein und zu Recht hoch geschätzte Ratinger Lebensqual­ität. Denn das tolle Flair unserer Stadt verdanken wir in erhebliche­m Maße der bunten Vielfalt an liebenswer­ten, inhabergef­ührten Geschäften, Lokalen und Dienstleis­tern, engagierte­n Vereinen und kreativen Kulturscha­ffenden.“

Aus Sorge vor einer drohenden Verödung der Innenstadt und der Stadtteilz­entren hatte Bürgermeis­ter Pesch das Hilfsprogr­amm im April initiiert (die RP berichtete). „Ich bin sehr dankbar, dass der Rat der Stadt jenseits aller politische­n

Rivalitäte­n meinem Vorschlag mit großer Mehrheit gefolgt ist“, sagt Pesch.

Das Zuschusspr­ogramm hat ein Volumen von maximal 6,5 Millionen Euro (davon drei Millionen als zweckgebun­dene und rückzahlba­re Liquidität­sbeihilfe). Es ist angelegt als ergänzende Unterstütz­ung zu den bestehende­n Bundes- und Landesförd­erprogramm­en zur Bewältigun­g der Corona-Pandemie. „Diese Maßnahmen wirken meist sehr kurzfristi­g“, so Pesch. „Wir wollen darüber hinaus denjenigen helfen, die nachweisli­ch nicht über die Runden kommen, obwohl sie bereits Bundes- und Landeshilf­en in Anspruch genommen haben, indem wir Mittel zur Überbrücku­ng von mittelfris­tigen Engpässen zur Verfügung stellen.“

Das städtische Hilfsprogr­amm ruht auf drei Säulen: 1. Inhabergef­ührte Einzelhand­elsgeschäf­te, Hotels, Gastronomi­ebetriebe sowie Dienstleis­ter wie Friseure, Kosmetikst­udios, Tanzschule­n, Reisebüros oder Kinos mit Sitz in Ratingen können ebenso wie hauptberuf­lich freischaff­ende Ratinger Künstler einen Zuschuss von maximal 6.000 Euro beantragen (jeweils 2.000 Euro in den Monaten Juli, August und September). Dafür müssen die Antragstel­ler allerdings eine Reihe von Voraussetz­ungen erfüllen. Die wichtigste­n: Der Betrieb darf zum Beispiel eine bestimmte Größe nicht überschrei­ten (nicht mehr als 35 Vollzeitbe­schäftigte zum Stichtag 28. Februar 2020), und er muss Umsatzeinb­ußen in einer bestimmten Höhe aufgrund der Corona-bedingten Einschränk­ungen nachweisen.

Diesen Topf füllt die Stadt mit insgesamt drei Millionen Euro.

2. Dieselben Berechtigt­en können darüber hinaus auch Sonderdarl­ehen in gleicher Höhe beantragen, die ausschließ­lich als kurzfristi­ge Überbrücku­ngshilfen zur Bewältigun­g von Fixkosten dienen sollen. Sie sind daher zweckgebun­den für Mietzahlun­gen – und zwar nur dann, wenn sich auch der Vermieter an den Hilfsmaßna­hmen für gebeutelte Geschäftsl­eute beteiligt. Das Maximalvol­umen beträgt auch hier drei Millionen Euro.

3. Eine halbe Million Euro stellte der Rat für Ratinger Vereine zur Verfügung – als Sonderzusc­huss zum Ausgleich von größeren Verlusten zum Beispiel durch einen erhebliche­n Rückgang der Mitglieder­beiträge. Auch aus diesem Topf gibt es im Einzelfall maximal 6.000 Euro. Die Zuschussbe­dingungen und Antragsfor­mulare werden im Laufe des Monats Mai auf der Homepage der Stadt Ratingen bereitgest­ellt. Informatio­nen gibt es auf www.ratingen. de (in der Corona-Info-Box unter dem Stichwort „Unterstütz­ungsprogra­mme für die Wirtschaft).

 ?? FOTO: ACHIM BLAZY ?? Es gibt viele inhabergef­ührte Städte in der City.
FOTO: ACHIM BLAZY Es gibt viele inhabergef­ührte Städte in der City.

Newspapers in German

Newspapers from Germany