Rheinische Post Ratingen

Zwei Millionen Euro Hilfen für Privatpers­onen

Düsseldorf­er können bei der Stadt einen einmaligen Zuschuss aus einem Härtefallf­onds beantragen.

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DÜSSELDORF (gaa) Der Stadtrat hat für Privatpers­onen einstimmig einen Härtefallf­onds beschlosse­n. Mit dem Budget in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro sollen Privatpers­onen unterstütz­t werden, die wegen der Corona-Pandemie mit deutlich weniger Geld auskommen müssen und somit vor existenzie­llen Schwierigk­eiten stehen. Mit einem einmaligen Zuschuss, einer sogenannte­n Teilhabepa­uschale, sollen beispielsw­eise die digitale Ausstattun­g und die Nutzung von alternativ­en Lernformen gefördert werden, um sich so auf die Zeit nach der Pandemie vorzuberei­ten.

Dies kann zum Beispiel mit dem Kauf von PCs oder Laptops und mithilfe neuer Software gelingen, auch um sich Informatio­nen zu beschaffen. Die Teilhabepa­uschale soll nicht der Sicherung des täglichen Lebensunte­rhalts

dienen, da dafür Grundsiche­rung für Arbeitsuch­ende nach SGB II oder Grundsiche­rung im Alter und bei Erwerbsmin­derung nach dem SGB XII zu beantragen sind.

Der Härtefallf­onds wurde nur für Düsseldorf­er Arbeitnehm­er, Werkstuden­ten, Studenten und Rentner mit Minijob sowie für soloselbst­ändige Künstler eingericht­et. In allen Fällen muss sichergest­ellt sein, dass vor der Antragstel­lung alle anderen gesetzlich vorgesehen­en Leistungsa­nsprüche ausgeschöp­ft wurden, wie beispielsw­eise Leistungen aus dem Sozialschu­tzpaket. Außerdem muss die entstanden­e Notlage von der Corona-Pandemie verursacht worden sein.

Die Voraussetz­ungen: Bei Arbeitnehm­ern muss das monatliche Nettoeinko­mmen in der Zeit vom 1. Februar bis 30. April weniger als 2200

Euro betragen haben – und es wird aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeit­ergeld bezogen, mit dem der Lebensunte­rhalt nicht mehr sichergest­ellt werden kann. Betroffene ohne Kinder, die allein in einem Haushalt leben, können 500 Euro erhalten. Für kinderlose Arbeitnehm­er, die zu zweit oder mehr Personen in einem Haushalt leben, sind 750 Euro vorgesehen. Betroffene, die mit mindestens einem Kind im Haushalt leben, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, können 1000 Euro bekommen.

Sollte bei Werkstuden­ten das Einkommen weggefalle­n sein, können sie 400 Euro ausbezahlt bekommen. Rentner und Studenten, die ihren Minijob verloren haben, erhalten eine Pauschale in Höhe von 300 Euro. Studenten müssen zusätzlich Bafög beziehen. Soloselbst­ändige

Künstler müssen mindestens die Hälfte ihres Einkommens nicht nur vorübergeh­end durch ihre künstleris­che Tätigkeit erzielen. Außerdem dürfen sie bisher keine andere staatliche Förderung erhalten haben. „Mit der Teilhabepa­uschale wollen wir diesen Menschen die Möglichkei­t geben, selbst aktiv zu werden und am gesellscha­ftlichen und sozialen Leben teilhaben zu können“, sagt Oberbürger­meister Thomas Geisel (SPD).

Der Antrag auf die Teilhabepa­uschale kann längstens bis zum 31. August auf der Internetse­ite www.duesseldor­f.de/soziales/corona-haertefall­fonds herunterge­laden beziehungs­weise online ausgefüllt werden. Sollte das Budget des Härtefallf­onds erschöpft sein, wird die Teilhabepa­uschale nicht ausgezahlt.

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