Gastronomie kämpft mit Problemen
Der Betrieb ist vielerorts eher schleppend angelaufen. Ärger gibt es auch, weil nicht alle Gäste die Namenslisten korrekt ausfüllen.
DÜSSELDORF Gut eine Woche nach dem Neustart in der Gastronomie kann von ausgebuchten Restaurants vielerorts nicht die Rede sein. Als ein Grund gilt die Sorge, sich trotz aller Vorkehrungen bei einem Restaurantbesuch mit dem Corona-Virus zu infizieren. Zudem fremdeln einige Gäste damit, dass ihre Kontaktdaten erfasst werden. Thorsten Hellwig, Sprecher des Branchenverbands Dehoga in NRW, befürchtet, dass mindestens 30 Prozent der gastronomischen Betriebe Pleite gehen könnten. „Viele Unternehmer sprechen in der aktuellen Lockerungsphase von 50 Prozent Umsatzeinbußen.“Viele bräuchten aber mindestens 70 Prozent des Vorjahresumsatzes, um zu überleben.
„Es geht tatsächlich schleppend“, sagt auch Gastronom Giuseppe Saitta, Vorsitzender der DehogaKreisgruppe Düsseldorf. „Es muss sich bei den Bürgern erst Vertrauen in die Maßnahmen entwickeln.“Die Gastronomen investierten viel Geld und Mühe, um alle Vorschriften sorgsam umzusetzen und Gäste wie Mitarbeiter zu schützen.
Besuche in Restaurants etwa in Friedrichstadt, Oberbilk und der Altstadt zeigen zwar, dass manche Gäste durchaus Lust haben, nach der langen Pause endlich essen zu gehen. Den Baas der „Uerige“-Brauerei, Michael Schnitzler, freut vor allem die positive Stimmung seiner Gäste. „Alle sind froh, dass wir wieder da sind“, sagt er. Die Menschen seien diszipliniert und einsichtig, wenn mal etwas zu regeln sei. In vielen Lokalen bleiben aber auch Tische frei – obwohl deren Zahl wegen der Schutzverordnung ohnehin geringer ist als zuvor.
„Manche kleinere Restaurants haben gar nicht erst geöffnet, weil es sich mit der verminderten Zahl nicht lohnt“, sagt Saitta. Seine Osteria in Niederkassel (16 Plätze) ist deswegen weiterhin geschlossen. Auch größere Lokale haben zu kämpfen: In der Brauerei „Zum Schiffchen“in der Altstadt stehen normalerweise 400 Sitzplätze zur Verfügung; momentan bleiben aber nicht nur die leer, die gesperrt sind. „Wir werden diese Durststrecke durchhalten, aber es ist hart“, sagt die Assistentin der Geschäftsführung, Inga Peters.
Einige wenige Mitarbeiter reichen, um den Laden am Laufen zu halten, die Speisekarte wurde verkürzt. Erschwert habe die Lage, dass mancher Gast das Lokal mit dem namensähnlichen Restaurant in Kaiswerswerth verwechsele, um das es gerade viel Ärger gibt. „Wir werden deswegen angerufen und angesprochen, dabei haben wir nichts damit zu tun.“In der Brauerei „Zum Schlüssel“ist ebenfalls spürbar weniger los als sonst: „Rein wirtschaftlich betrachtet lohnt es sich nicht“, sagt Chef Karl-Heinz Gatzweiler.
Giuseppe Saitta glaubt, dass in dieser Situation Terrassen und Außenplätze für viele Gastronomen besonders wichtig sind. In einem bisher nicht verhandelten Ratsantrag hat der CDU-Politiker daher vorgeschlagen, die Stadt möge die bisherigen Nutzungsrechte kostenlos erweitern, „damit zumindest ein
Teil der entfallenden Umsätze ausgeglichen werden kann“. Weil durch den vorgeschriebenen Abstand Tische wegfallen, sollen die Lokale demnach einfach mehr Außenfläche nutzen dürfen. Auch Lokale, die bisher keine Außengastronomie hatten, sollten profitieren, heißt es in dem Antrag: Dafür kämen Bürgersteige und Plätze in Frage.
Unterdessen arbeitet das städtische Ordnungsamt an der Frage, wie Falschangaben in den Namenslisten zu ahnden sind. Das Problem tauchte auf, als am Wochenende eine Shisha-Bar aufflog. Hintergrund: Ein Schankbetrieb ist so lange erlaubt, bis er verbotenerweise Shisha-Pfeifen ausgibt. Als der städtische Ordnungs- und Servicedienst (OSD) eine solche Bar kontrollierte, stellte er fest, dass der Gastronom gegen viele Vorschriften verstieß. Als die Namenslisten mit den anwesenden Gästen abgeglichen wurden, fielen viele falsche Einträge auf.
Die Kritik trifft hier nicht den Wirt, sondern den Gast. Das Vergehen ist aber keine Kleinigkeit, denn die Falschangaben verhindern die Aufklärung von Infektionsketten. Laut Ordnungsdezernent Christian Zaum konnte weder der Deutsche Städtetag noch das NRW-Gesundheitsministerium am Dienstag sagen, ob die Gäste nach normalem Ordnungsrecht oder dem Bußgeldkatalog der Corona-Schutzverordnung zu bestrafen sind. Im einen Fall sind es 35 oder 55 Euro, im anderen beginnen die Bußgelder bei 200 Euro. „Das ist eine Lücke“, sagt Zaum, der das Ministerium um Klärung gebeten hat, wie zu verfahren ist.