Rheinische Post Ratingen

Verfahren für Zuschuss vereinfach­t

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Haushalte mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. Der Zuschuss wurde im Januar 2020 erhöht und das Verfahren in der Corona-Krise vielerorts vereinfach­t.

(tmn) Wer knapp bei Kasse ist, kann unter bestimmten Voraussetz­ungen Wohngeld beantragen. Den staatliche­n Zuschuss für Wohnraum erhalten Mieter, deren monatliche­s Gesamteink­ommen unter einer bestimmten Einkommens­grenze liegt. „Auch einkommens­schwache Eigentümer können für selbstgenu­tzten Wohnraum Wohngeld in Form eines sogenannte­n Lastenzusc­husses erhalten“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilf­e, Arbeitslos­engeld II oder BAföG - deren Wohnkosten werden bereits im Rahmen der Leistungen berücksich­tigt.

Wohngeld-Berechtigt­e haben nach Angaben der Stiftung Warentest in den vergangene­n

Jahren im Schnitt 150 Euro pro Monat als staatliche­n Zuschuss bekommen.

Seit Januar 2020 ist das Wohngeld durchschni­ttlich um 30 Prozent gestiegen. Laut Hartmann kletterte der durchschni­ttliche Zuschuss für Mieter im Zwei-Personen-Haushalt von 145 Euro auf 190 Euro.

Die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Basis für die Berechnung ist das Haushaltsg­esamteinko­mmen, die Miete und die Anzahl der Haushaltsm­itglieder.

Im Wohngeldge­setz sind Obergrenze­n für die Miete verankert. So zählt nicht die tatsächlic­he Miete, stattdesse­n gibt es sieben Mietenstuf­en. Mietenstuf­e VII heißt etwa: Die durchschni­ttlichen Mieten sind extrem hoch - womit auch die zu berücksich­tigende Miete

hoch ist. Das Bundesinne­nministeri­um stellt hierzu einen Online-Rechner zur Verfügung.

Wer Anspruch auf Wohngeld hat, stellt einen Antrag. Entspreche­nde Formulare gibt es auf den Webseiten der zuständige­n Stelle – etwa der Gemeinde-, Stadt-, Amtsoder Kreisverwa­ltung. „Ein Wohngeld-Antrag ist rückwirken­d nicht möglich“, betont Hartmann. Den Antrag also so früh wie möglich zu stellen, ist wichtig.

Generell wird Wohngeld ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt. „In der Regel fließt der staatliche Zuschuss für zwölf Monate“, sagt Hartmann. Dann ist ein neuer Antrag nötig. Wer Wohngeld weiter beziehen möchte, sollte den Antrag rund zwei Monate vor dem Ende des Bewilligun­gszeitraum­s

einreichen. „So ist es wahrschein­licher, dass die Wohngeld-Stelle ausreichen­d Zeit hat, das Anliegen zu prüfen und die Leistung ohne eine Unterbrech­ung weiter fließt“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverb­andes der deutschen Wohnungsun­d Immobilien­unternehme­n GdW.

Angesichts der Corona-Krise hat das Bundesinne­nministeri­um die Wohngeld-Stellen angewiesen, das Procedere zu vereinfach­en. „Derzeit können Berechtigt­e bereits bei vielen Wohngeld-Stellen einen Antrag formlos per Email oder Telefon stellen“, sagt Gedaschko. Um eine schnelle Entscheidu­ng zu ermögliche­n, verzichtet die Behörde bei Erstantrag­sstellern darauf, deren Vermögen und die Wohnungsgr­öße zu prüfen.

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