Stadtklima belastet
Zu: Felderhof
Die RP berichtete in einigen der jüngsten Ausgaben über die Genehmigung des Bauvorhabens Felderhof II durch den Rat der Stadt Ratingen. In der Berichterstattung klingt leise Kritik an der „engen Bebauung“durch, die nahe Bahnlinie und der damit verbundene Lärm werden thematisiert, die ehemalige Schadstoffbelastung des Bodens.
Was vollständig bei einer kritischen Bewertung fehlt, ist die Erwähnung der zumindest lokalen stadtklimatischen Situation, die sich durch die Bebauung ändern wird – und zwar nicht zum Positiven. Eine Realisierung des Vorhabens wird zu einer Verschlechterung der bodennahen Belüftung im Plangebiet, im Bereich Felderhof I und östlich der Bahnstrecke führen, verbunden mit einer verstärkten Wärmebelastung während sommerlicher Hitzeepisoden. In Anbetracht des Klimawandels, die letzten Sommer haben es deutlich gemacht, werden klimatisch bedingte belastende Situationen zukünftig vermutlich häufiger und intensiver auftreten.
Der Vorstand des Ratinger Klimabeirates hatte sich zu dieser Thematik dezidiert im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen geäußert. Entsprechende Stellungnahmen zu umfangreicheren Planungs- und Bauvorhaben gehören zum Aufgabenspektrum des Klimabeirates.
Sie haben leider noch nicht den Weg in die städtische Planung gefunden. Ich bin mir bewusst, dass stadtklimatische Kriterien bei Vorhaben wie Felderhof II in Zielkonflikten mit anderen Belangen stehen. Also der Notwendigkeit des Wohnungsbaus im Allgemeinen und – im Felderhof – mit den Schallschutzbauwerken und einer zu dichten Bebauung, die zu einer Verschlechterung der lokalen Durchlüftungssituation führen, im Besonderen.
Die Bemühungen der Stadt um den Klimaschutz sind anerkennenswert. Es bedarf zur Bewältigung der aus dem Klimawandel resultierenden Probleme allerdings auch noch der Komponente Anpassung an den Klimawandel. Das würde in Ratingen bedeuten, zukünftig größerskalige Projekte auch auf ihre Verträglichkeit bezüglich Stadtklima und Klimawandel zu prüfen und dabei die Zielkonflikte mit anderen Untersuchungskriterien zumindest zu erwähnen.
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