Wahlrecht ohne Bevormundung
Nun haben auch die Brandenburger Verfassungsrichter ein Paritätsgesetz gekippt. Das klingt nach einem weiteren Schlag ins Gesicht aller, die für echte Gleichstellung von Männern und Frauen eintreten. Tatsächlich bewahrten die Richter das Land vor einer Beschädigung der Demokratie. Richtig ist: Die Verteilung der Geschlechter in den deutschen Parlamenten schreit nach Korrekturen. Deshalb war zu erwarten, dass die üblichen Reflexe einsetzen würden: Läuft etwas nicht richtig, müssen die Gesetze nachgeschärft werden. Das ist für fast alle Lebensbereiche wichtig und zumeist auch richtig. Beim Wahlrecht verbietet es sich.
Hätten in Brandenburg Frauen weniger Rechte als Männer gehabt, die Zusammensetzung des Parlaments mitzubestimmen oder sich wählen zu lassen – die Korrektur wäre bitter nötig gewesen. Doch es gibt eine solche Ungleichbehandlung nicht. Es gibt sie in der faktischen Auswirkung der Kandidatenaufstellung und der Wahlentscheidung. Also muss die Korrektur auch dort ansetzen, nicht beim Recht.
Auf der einen Seite hat es jede Wählerin und jeder Wähler in der Hand, Parteien mit hohem Frauenanteil zu bevorzugen. Auf der anderen Seite hat es jede Partei in der Hand, den Anteil der Frauen auf den vorderen Listenplätzen zu erhöhen. Wenn sie damit ihre Erfolgschancen erhöhen, wären sie schlecht beraten, darauf zu verzichten. Keinesfalls darf aber der Gesetzgeber den Wählern vorschreiben, wen sie zu wählen haben, und den Parteien vorgeben, wen sie aufzustellen haben. In Artikel 20 des Grundgesetzes ist fixiert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Um zu Parität in den Parlamenten zu kommen, sind die Parteien aufgefordert, in jedem Wahlkreis und auf jeder Kandidatenliste nachzubessern. Aber das Wahlrecht darf dazu nicht missbraucht werden.
BERICHT AFD UND NPD ERFOLGREICH MIT KLAGE..., POLITIK