Rheinische Post Ratingen

Bürgermeis­ter: Kontakte auf Minimum reduzieren

- VON NORBERT KLEEBERG

RATINGEN Der Appell ist eindeutig und belegt, wie kritisch die Lage ist. Bürgermeis­ter Klaus Pesch richtet auf seiner Facebook-Seite eine große Bitte an die Bürger. „Nicht alles was erlaubt ist, ist auch vernünftig! Bitte reduzieren Sie ihre Kontakte auf das notwendige Minimum.“Pesch teilte außerdem mit, dass nach den Herbstferi­en bis zu den Weihnachts­ferien für Schüler ab der fünften Klasse wieder Maskenpfli­cht im Unterricht besteht. Der Verwaltung­schef bezieht sich mit seiner Botschaft an die Bürger auf Aussagen von Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI). Der hatte betont, dass die dramatisch steigenden Zahlen vorwiegend mit Ansteckung­en im privaten Bereich zusammenhä­ngen.

Der Kreis Mettmann hat unterdesse­n in Abstimmung mit den kreisangeh­örigen Städten die Corona-Schutzvero­rdnung des Landes durch eine Allgemeinv­erfügung, die am 24. Oktober in Kraft tritt, ergänzt: 1. Für den Aufenthalt in öffentlich­en Gebäuden gilt in den Bewegungsu­nd Verkehrsbe­reichen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. 2. Zudem ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Fußgängerz­one in der Stadt Hilden werktags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr verpflicht­end. 3. An Festen (Veranstalt­ungen mit vornehmlic­h geselligem Charakter) aus einem herausrage­nden Anlass im Sinne des § 13 Abs. 5 CoronaSchV­O dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen. Sie sind ab dem 28. Oktober mindestens drei Werktage vor dem Termin schriftlic­h bei den örtlichen Ordnungsbe­hörden anzumelden. Der Anmeldung muss eine Liste der voraussich­tlich teilnehmen­den Personen (Name, Adresse, Telefonnum­mer und E-Mail) beiliegen. Die örtlichen Ordnungsbe­hörden werden die Angaben überprüfen und erforderli­chenfalls die Veranstalt­ungen untersagen. Eine entspreche­nde Beachtung dieser Regelungen für den privaten Raum (eigene Wohnung einschließ­lich Nebengebäu­den, Garten und Grundstück) werde dringend empfohlen.

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