Bürgermeister: Kontakte auf Minimum reduzieren
RATINGEN Der Appell ist eindeutig und belegt, wie kritisch die Lage ist. Bürgermeister Klaus Pesch richtet auf seiner Facebook-Seite eine große Bitte an die Bürger. „Nicht alles was erlaubt ist, ist auch vernünftig! Bitte reduzieren Sie ihre Kontakte auf das notwendige Minimum.“Pesch teilte außerdem mit, dass nach den Herbstferien bis zu den Weihnachtsferien für Schüler ab der fünften Klasse wieder Maskenpflicht im Unterricht besteht. Der Verwaltungschef bezieht sich mit seiner Botschaft an die Bürger auf Aussagen von Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI). Der hatte betont, dass die dramatisch steigenden Zahlen vorwiegend mit Ansteckungen im privaten Bereich zusammenhängen.
Der Kreis Mettmann hat unterdessen in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten die Corona-Schutzverordnung des Landes durch eine Allgemeinverfügung, die am 24. Oktober in Kraft tritt, ergänzt: 1. Für den Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden gilt in den Bewegungsund Verkehrsbereichen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. 2. Zudem ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Fußgängerzone in der Stadt Hilden werktags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr verpflichtend. 3. An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) aus einem herausragenden Anlass im Sinne des § 13 Abs. 5 CoronaSchVO dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen. Sie sind ab dem 28. Oktober mindestens drei Werktage vor dem Termin schriftlich bei den örtlichen Ordnungsbehörden anzumelden. Der Anmeldung muss eine Liste der voraussichtlich teilnehmenden Personen (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail) beiliegen. Die örtlichen Ordnungsbehörden werden die Angaben überprüfen und erforderlichenfalls die Veranstaltungen untersagen. Eine entsprechende Beachtung dieser Regelungen für den privaten Raum (eigene Wohnung einschließlich Nebengebäuden, Garten und Grundstück) werde dringend empfohlen.