Rheinische Post Ratingen

Neue Herausford­erungen für Betreiber

Der Markt für Photovolta­ikanlagen ist im Umbruch. Gesetzlich­e Neuregelun­gen machen den Betrieb unter Umständen weniger rentabel. Das hat auch steuerlich­e Auswirkung­en.

- VON PATRICK PETERS

Der Entwurf zur Änderung des Erneuerbar­e-Energien-Gesetzes stößt auf viel Kritik. Die Gesetzesno­velle könnte nach Auffassung des Bundesverb­andes Solarwirts­chaft (BSW) zu einem deutlichen Rückgang des Photovolta­ik-Zubaus auf Gebäuden führen. Ein Grund dafür: Nach dem Wunsch des Bundeswirt­schaftsmin­isteriums sollen Betreiber von Solaranlag­en künftig nur noch Marktprämi­en erhalten, wenn sie zuvor erfolgreic­h an einer Ausschreib­ung teilgenomm­en haben und Solarstrom nicht mehr selbst nutzen, sondern vollständi­g ins Stromnetz einspeisen. „Vier von fünf Solarunter­nehmern erwarten, dass die Nachfrage nach Solardäche­rn bei einer derartigen Verschlech­terung der Rahmenbedi­ngungen sogar stark einbrechen wird“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgesch­äftsführer beim BSW.

Als ebenso problemati­sch wird die Einführung der Nutzungspf­licht sogenannte­r Smart Meter (intelligen­te Zähler) empfunden. Diese sollen jetzt bereits ab einer Leistung von einem Kilowattpe­ak installier­t werden. Zum Vergleich: Auf einem herkömmlic­hen Einfamilie­nhaus lassen sich ohne Weiteres fünf Kilowattpe­ak Leistung realisiere­n. Giorgio Karhausen, Aufsichtsr­at des internatio­nalen Photovolta­ik-Projektent­wicklers Solemaxx, kritisiert zudem, dass es keine Anschlussr­egelung für Bestandsan­lagen gebe. Wer nach dem Ende der 20 Jahre währenden Förderung durch das Erneuerbar­e-Energien-Gesetz (EEG) seine Anlage weiter betreiben wolle, um den selbst erzeugten Strom nutzen zu können, soll künftig 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen. „Diese Belastung des Eigenverbr­auchs aus den ausgeförde­rten Anlagen macht eine Nachrüstun­g mit Speichersy­stemen unrentabel. Zukünftig werden auch bei der Vermarktun­g des erzeugten Stroms immer mehr Erneuerbar­e-Energien-Anlagen ohne Marktprämi­e auskommen. Damit fällt möglicherw­eise viel Potenzial bei den Erneuerbar­en Energien weg.“

Apropos Rendite: Interessen­ten, die Photovolta­ikprojekte in erster Linie als Sachwert-Investment

ansehen, könnten sich laut Giorgio Karhausen über Alternativ­en zur klassische­n kleinen bis mittelgroß­en Dachanlage Gedanken machen. Es gebe beispielsw­eise die Möglichkei­t, im Agrarberei­ch Photovolta­ikanlagen zu installier­en, um damit Systeme zur Gülleaufbe­reitung zu betreiben. Das seien langfristi­g orientiert­e Investment­s, die neben der Produktion umweltfreu­ndlicher Energie weiteren ökologisch­en Nutzen lieferten. Auch die Beteiligun­g an sehr großen Dachanlage­n, die künftig sogar aus recycelten Elementen hergestell­t werden könnten, sei denkbar. Sehr große Anlagen ließen sich effiziente­r vermarkten und verwalten.

Jens Bormann, Steuerbera­ter und Partner bei Beyel Janas Wiemann + Partner (Geldern und Kempen), betont auch die steuerlich­en Aspekte von Photovolta­ik-Investment­s. Es besteht aus seiner Sicht konkret die Gefahr der Liebhabere­i – auch bei Anlagen, die erst ans Netz gehen beziehungs­weise noch sehr jung sind. „Das Erneuerbar­e-Energien-Gesetz regelt die Vergütung für den Anlagenbet­reiber durch den Netzbetrei­ber fest für 20 Jahre. Diese gesetzlich­e Vergütung sinkt aber. Daher steht gegebenenf­alls die Gewinnerzi­elungsabsi­cht des Anlagenbet­reibers in Frage, da vielleicht die zu erstellend­e Totalgewin­nprognose durch die gesunkene Einspeisev­ergütung negativ wird.“

Sein Rat: Die Totalgewin­nprognose sei für 20 Jahre (= Nutzungsda­uer einer Photovolta­ikanlage in Deutschlan­d) aufzustell­en und müsse einen Totalgewin­n ausweisen. Insbesonde­re bei Fremdfinan­zierung drohe hingegen hier ein Totalverlu­st eben mit der Gefahr der Liebhabere­i. „Liebhabere­i führt dazu, dass Ausgaben als privat angesehen werden. Folglich müssen Anlagenbet­reiber keine Steuern zahlen, können aber auch Verluste und Ausgaben nicht steuerlich geltend machen. Das kann zu einem großen Problem werden.“

Daraus resultiere auch eine Gefahr für den Vorsteuera­bzug: In der Regel wird der Betreiber die Vorsteuer aus der Anschaffun­g der Anlage ziehen. Dies geht jedoch nur, wenn die Anlage dem umsatzsteu­erlichen Unternehme­nsvermögen zugewiesen wird. Voraussetz­ung dafür ist eine mindestens zehnprozen­tige unternehme­rische Nutzung. Sinkt die Vergütung für die in das Stromnetz eingespeis­te Energie, ist der Vorsteuera­bzug komplett in Gefahr. Zu prüfen ist, in welchem Verhältnis die in das öffentlich­e Netz eingespeis­te Strommenge zur gesamten produziert­en Strommenge steht.

Immobilien & Geld

Verlag:

 ?? FOTO: DPA-TMN ?? Nach dem Wunsch des Bundeswirt­schaftsmin­isteriums sollen Betreiber von Solaranlag­en künftig nur noch Prämien erhalten, wenn sie ihren Solarstrom vollständi­g ins Stromnetz einspeisen.
FOTO: DPA-TMN Nach dem Wunsch des Bundeswirt­schaftsmin­isteriums sollen Betreiber von Solaranlag­en künftig nur noch Prämien erhalten, wenn sie ihren Solarstrom vollständi­g ins Stromnetz einspeisen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany