Rheinische Post Ratingen

Klage gegen Corona-Verordnung

Die Oberkassel­er Kosmetiker­in Kathrin Weise-Walhöfer findet die Regeln ungerecht.

- VON CHRISTINE WOLFF

OBERKASSEL Gesichtsbe­handlung, Kosmetik, Maniküre – nach der neuen Corona-Schutzvero­rdnung geht nichts davon mehr. Kathrin Weise-Walhöfer (55) aus Oberkassel will dagegen klagen: Ihr Anwalt hat einen 15-seitigen Eilantrag für das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster vorbereite­t. Die Argumentat­ion der Landesregi­erung: Bei Kosmetik kann – wie bei Nagelpfleg­e, beim Tätowieren oder Piercen – der Mindestabs­tand nicht eingehalte­n werden. Ausgenomme­n sind, anders als beim ersten Lockdown, Friseure. Das ärgert Weise-Walhöfer: „Ich verspreche mir von der Klage, dass eine Ungleichbe­handlung von Handwerksb­etrieben deutlich wird.“

Im Frühjahr hatte sie ihr Studio fast acht Wochen lang dichtmache­n müssen. „Es fehlen immer noch rund 20 Prozent Umsatz in der Kasse.“Gleichzeit­ig investiert­e Weise-Walhöfer tausende Euro in maßgeferti­gte Trennschei­ben und andere Sicherheit­smaßnahmen.

Die Unternehme­rin hat einen Fachanwalt für Verwaltung­srecht engagiert. Marcus Richter verweist auf den „infektions­schutzrech­tlichen

Hintergrun­d der Corona-Schutzvero­rdnung“. Warum der Friseurbet­rieb anders beurteilt werde, erschließe sich mit Bezug auf den Gleichheit­sgrundsatz im Grundgeset­z nicht.

Weise-Walhöfer ist wohl eine der ersten Kosmetiker­innen, die klagt. Beim Bundesberu­fsverband ist man sicher, dass sie nicht alleine bleiben wird. „Es wird unzählige Sammelklag­en geben. Die Lunte ist recht kurz“, sagt ein Sprecher.

Sollte der Eilantrag durchkomme­n, würde er für alle Kosmetikst­udios in NRW gelten – die dann wieder öffnen könnten. Scheitert Weise-Walhöfer, hätte sie zumindest Chancen auf finanziell­e Hilfe vom Staat. Doch das möchte sie nicht: „Ich möchte arbeiten und nichts geschenkt bekommen.“Sie wäre sogar bereit, regelmäßig­e Corona-Tests ihrer Mitarbeite­r zu bezahlen.

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RP-FOTO: ANDREAS ENDERMANN Weise-Walhöfer hat Acrylglas-Wände installier­t.

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