Klage gegen Corona-Verordnung
Die Oberkasseler Kosmetikerin Kathrin Weise-Walhöfer findet die Regeln ungerecht.
OBERKASSEL Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Maniküre – nach der neuen Corona-Schutzverordnung geht nichts davon mehr. Kathrin Weise-Walhöfer (55) aus Oberkassel will dagegen klagen: Ihr Anwalt hat einen 15-seitigen Eilantrag für das Oberverwaltungsgericht in Münster vorbereitet. Die Argumentation der Landesregierung: Bei Kosmetik kann – wie bei Nagelpflege, beim Tätowieren oder Piercen – der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Ausgenommen sind, anders als beim ersten Lockdown, Friseure. Das ärgert Weise-Walhöfer: „Ich verspreche mir von der Klage, dass eine Ungleichbehandlung von Handwerksbetrieben deutlich wird.“
Im Frühjahr hatte sie ihr Studio fast acht Wochen lang dichtmachen müssen. „Es fehlen immer noch rund 20 Prozent Umsatz in der Kasse.“Gleichzeitig investierte Weise-Walhöfer tausende Euro in maßgefertigte Trennscheiben und andere Sicherheitsmaßnahmen.
Die Unternehmerin hat einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht engagiert. Marcus Richter verweist auf den „infektionsschutzrechtlichen
Hintergrund der Corona-Schutzverordnung“. Warum der Friseurbetrieb anders beurteilt werde, erschließe sich mit Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz nicht.
Weise-Walhöfer ist wohl eine der ersten Kosmetikerinnen, die klagt. Beim Bundesberufsverband ist man sicher, dass sie nicht alleine bleiben wird. „Es wird unzählige Sammelklagen geben. Die Lunte ist recht kurz“, sagt ein Sprecher.
Sollte der Eilantrag durchkommen, würde er für alle Kosmetikstudios in NRW gelten – die dann wieder öffnen könnten. Scheitert Weise-Walhöfer, hätte sie zumindest Chancen auf finanzielle Hilfe vom Staat. Doch das möchte sie nicht: „Ich möchte arbeiten und nichts geschenkt bekommen.“Sie wäre sogar bereit, regelmäßige Corona-Tests ihrer Mitarbeiter zu bezahlen.