Jugendliche Brandstifter angeklagt
Im Juli 2019 sollen sie eine Lagerhalle der Graf-Recke-Stiftung angezündet haben.
WITTLAER (wuk) Langeweile sollen zwei minderjährige Bewohner einer Jugendhilfeeinrichtung in Wittlaer als Motiv dafür genannt haben, dass sie in einer Julinacht 2019 Feuer legten. Von angezündeten Müllcontainern auf dem Gelände der Graf-Recke-Stiftung griffen die Flammen damals aber schnell auf eine eingeschossige Werkstatthalle über, beschädigten das Gebäude erheblich und zerstörten Gerätschaften und Fahrzeuge, die dort lagerten. Der Sachschaden betrug laut Polizei mehr als 300.000 Euro.
Am Mittwoch (11.November) wird wegen dieser Vorwürfe gegen die inzwischen 18-Jährigen vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Einer hatte demnach die Idee, zum Zeitvertreib nachts einen Container für Papierabfall anzuzünden. Doch die treibende Kraft sei der andere Jugendliche gewesen – der habe diesen Plan unbedingt umsetzen wollen.
Das offenbarte der „Ideengeber“mehrere Tage nach der Brandstiftung
einem Erzieher der Jugendhilfeeinrichtung. Auch der genannte Mitbewohner gestand damals laut Angaben der Ermittler seine Tatbeteiligung, dabei soll er seine Rolle an der Brandstiftung allerdings verharmlost haben. Einig waren sich beide Schüler nur in einem Punkt: Eine solche Ausbreitung der Flammen und ein so großes Feuer mit einem derartigen Schaden hätten beide nicht erwartet, man sei darüber erschrocken gewesen.
Zunächst war nach dem Löschen der Lagerhalle bekannt geworden, dass noch ein dritter Täter beteiligt gewesen sei. Laut Polizei soll dieser Junge allerdings erst 13 Jahre alt gewesen sein, also noch nicht strafmündig. Tatsächlich wird jetzt beim Amtsgericht nur gegen die beiden 18-Jährigen verhandelt. Sie sollen zuvor bereits Bekanntschaft mit der Polizei gemacht haben, jedoch nicht als Brandstifter.
Unklar ist, ob es im jetzigen Prozess darauf ankommen wird, welcher der Teenager die Idee zum Zündeln hatte und wer dann die Flammen im Papiercontainer tatsächlich gelegt und mit zusätzlichem Brennstoff versorgt hat. Die Anklage geht von gemeinschaftlicher Brandstiftung aus. Sicher ist nur, dass noch mehr Details aus dem Verfahren wohl nicht bekannt werden: Entsprechend dem Jugendrecht, bei dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, wird der Prozess ohne Publikum und hinter verschlossenen Türen geführt.