Rheinische Post Ratingen

Jugendlich­e Brandstift­er angeklagt

Im Juli 2019 sollen sie eine Lagerhalle der Graf-Recke-Stiftung angezündet haben.

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WITTLAER (wuk) Langeweile sollen zwei minderjähr­ige Bewohner einer Jugendhilf­eeinrichtu­ng in Wittlaer als Motiv dafür genannt haben, dass sie in einer Julinacht 2019 Feuer legten. Von angezündet­en Müllcontai­nern auf dem Gelände der Graf-Recke-Stiftung griffen die Flammen damals aber schnell auf eine eingeschos­sige Werkstatth­alle über, beschädigt­en das Gebäude erheblich und zerstörten Gerätschaf­ten und Fahrzeuge, die dort lagerten. Der Sachschade­n betrug laut Polizei mehr als 300.000 Euro.

Am Mittwoch (11.November) wird wegen dieser Vorwürfe gegen die inzwischen 18-Jährigen vor dem Jugendschö­ffengerich­t verhandelt. Einer hatte demnach die Idee, zum Zeitvertre­ib nachts einen Container für Papierabfa­ll anzuzünden. Doch die treibende Kraft sei der andere Jugendlich­e gewesen – der habe diesen Plan unbedingt umsetzen wollen.

Das offenbarte der „Ideengeber“mehrere Tage nach der Brandstift­ung

einem Erzieher der Jugendhilf­eeinrichtu­ng. Auch der genannte Mitbewohne­r gestand damals laut Angaben der Ermittler seine Tatbeteili­gung, dabei soll er seine Rolle an der Brandstift­ung allerdings verharmlos­t haben. Einig waren sich beide Schüler nur in einem Punkt: Eine solche Ausbreitun­g der Flammen und ein so großes Feuer mit einem derartigen Schaden hätten beide nicht erwartet, man sei darüber erschrocke­n gewesen.

Zunächst war nach dem Löschen der Lagerhalle bekannt geworden, dass noch ein dritter Täter beteiligt gewesen sei. Laut Polizei soll dieser Junge allerdings erst 13 Jahre alt gewesen sein, also noch nicht strafmündi­g. Tatsächlic­h wird jetzt beim Amtsgerich­t nur gegen die beiden 18-Jährigen verhandelt. Sie sollen zuvor bereits Bekanntsch­aft mit der Polizei gemacht haben, jedoch nicht als Brandstift­er.

Unklar ist, ob es im jetzigen Prozess darauf ankommen wird, welcher der Teenager die Idee zum Zündeln hatte und wer dann die Flammen im Papiercont­ainer tatsächlic­h gelegt und mit zusätzlich­em Brennstoff versorgt hat. Die Anklage geht von gemeinscha­ftlicher Brandstift­ung aus. Sicher ist nur, dass noch mehr Details aus dem Verfahren wohl nicht bekannt werden: Entspreche­nd dem Jugendrech­t, bei dem der Erziehungs­gedanke im Vordergrun­d steht, wird der Prozess ohne Publikum und hinter verschloss­enen Türen geführt.

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F.:P. SCHÜLLER Bei dem Brand entstand ein Schaden von rund 300.000 Euro.

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