Diebstahl nicht beweisbar: Freispruch für Kassiererin
DÜSSELDORF Sie wollte nach Ladenschluss möglichst schnell nach Hause – und das wurde einer 39-jährigen Mitarbeiterin eines Supermarkts zum Verhängnis: Sie verlor ihren Job, musste sich eine neue Stelle suchen und stand mehr als zwei Jahre unter Diebstahlsverdacht.
Laut Anklage soll sie nämlich an jenem Septemberabend vor zwei Jahren 650 Euro aus der Kasse eingesteckt haben. Am Freitag kam das Amtsgericht jedoch zu einem Freispruch für die 39-Jährige. Ob überhaupt eine der damals drei Supermarkt-Mitarbeiterinnen das Geld genommen hatte, ließ sich nicht aufklären. „Das Geld war plötzlich einfach nicht mehr da“, sagte eine von ihnen im Zeugenstand.
Die Angeklagte war nicht bereit, auch nur ein Wort zu ihrem Lebenslauf oder ihrer Verteidigung zu sagen. Das ist das gute Recht jedes Angeklagten, und sie musste auch nicht auf die diffuse Situation eingehen, die damals in jenem Supermarkt im Stadtnorden herrschte. Dafür sorgten als Zeuginnen schon ihre Ex-Kolleginnen.
Während eine der Kassen noch offen war, sollte die Angeklagte mit einer anderen Mitarbeiterin (44) schon den Kassenabschluss für den Geschäftstag machen. Abzüglich des Barbestandes, den jede Kassiererin morgens mit in ihre Schicht nimmt, sollte nach der Zählung ein Betrag übrig bleiben, der meist mit den gebongten Kasseneinnahmen übereinstimmt. An diesem Abend kurz vor 21 Uhr drängte die Angeklagte aber darauf, dass sie vor dem Kassenabschluss bereits nach Hause durfte.
Kaum war die 39-Jährige aber gegangen, sollen 13 Geldscheine zu je 50 Euro gefehlt haben. „Ich habe alles mehrfach kontrolliert“, so ihre 44-jährige Kollegin. „Aber das Geld war weg!“Mit ihrer anderen Kollegin habe sie die Prozedur vielfach wiederholt, aber stets vergeblich. Bei der Angeklagten wurden später zehn 50-Euro-Scheine gefunden. Aber obwohl es allenfalls einen vagen Verdacht gegen sie gab, wurde sie als Diebin per Strafbefehl zu 4000 Euro Strafe verurteilt.
Ihr Protest dagegen hatte nun Erfolg. Wie das Geld seinerzeit abhanden gekommen sein mag, ließ sich nämlich nicht mehr aufklären. Mit dem Freispruch für die Angeklagte zog die Richterin daraus die logische Konsequenz.