Rheinische Post Ratingen

Zu eng überholt

Zu: Unfall mit Pedelec

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bis zur Unverständ­lichkeit gekürzt. Hier in Kurzform: Im Steuerände­rungsgeset­z 2015 (2.11.2015) wurde der § 2b UStG in das Gesetz eingefügt. Hierzu hat der

BMF in seinem Schreiben vom 16.12.2016 unter Bezugnahme auf sein Schreiben vom 19.04.2016 unter „Änderung im Bereich der Unternehme­reigenscha­ft von juristisch­en Personen des öffentlich­en Rechts“die erforderli­chen Richtlinie­n erlassen, die letztendli­ch nichts anderes regeln, als das, was seit dem 21.02.2005 im UStG steht und Herrn Gietz als Verwaltung­sleiter des Kirchenkre­ises Düsseldorf-Mettmann auch bekannt vorkommen dürfte.

Die bildzeitun­gswürdige Überschrif­t und der Erläuterun­gstext sind irreführen­d, nein sie sind falsch. Warum verbinden Sie eine gesetzlich­e Regelung, die nicht neu ist, mit dem Ärger von Ehrenamtle­rn, die gar nicht wissen, warum sie sich ärgern sollen? Beim nächsten Mal vielleicht Herrn von der Groeben besser zuhören?

Helmut Bischoff, Leichlinge­n

Die Rheinische Post berichtete am 9. November, dass ein Lkw-Fahrer den geladenen Pkw mangelhaft gesichert hatte, sodass ein Pedelecfah­rer von der offenen

Tür dieses Fahrzeugs getroffen und schwer verletzt wurde. Dieses konnte nur passieren, weil der Lkw-Fahrer den Radler mit deutlich zu geringem Abstand überholte. Hätte er den seit Jahren in Gerichtsur­teilen festgelegt­en und auch in die StVO-Novelle eingefloss­enen Mindestabs­tand von

1,5 Meter auch nur annähernd eingehalte­n, wäre der Radfahrer unverletzt geblieben. Es ist ärgerlich, dass die Polizei in ihrer Pressemitt­eilung

nicht auf diese Rücksichts­losigkeit des Lkw-Fahrers hingewiese­n hat.

Klaus de Leuw, Hilden

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