Prozess um Todesfälle nach Schönheits-OPs
Ein 48-jähriger Chirurg soll drei Patientinnen in seiner Klinik an der Kö falsch behandelt haben.
STADTMITTE Nach dem Tod von zwei Patientinnen im Zusammenhang mit Schönheits-OPs soll sich ein 48-jähriger Kö-Chirurg demnächst vor dem Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen erhoben. Zudem wird dem Beauty-Arzt die fahrlässige Körperverletzung einer weiteren Patientin vorgeworfen.
Eine ambulante Po-Vergrößerung mit abgesaugtem Eigenfett ist in Fachkreisen angeblich umstritten. Der 48-jährige Kö-Chirurg rechnet sie allerdings zu seinem Spezialgebiet. Anfang Juli 2019 hatte sich eine 42-jährige Frau in seiner Praxis genau diesem Eingriff unterzogen. Ganz kurz danach allerdings musste die Patientin in die Uni-Kliniken eingeliefert werden, wo sie am nächsten Tag starb. Die Anklage geht davon aus, dass eine Kombination aus Fettembolie und Verblutung die Todesursache war.
Schon im Spätsommer 2018 habe sich zudem auch eine 20-jährige Studentin für eine Vergrößerung von Brust und Po bei dem 48-Jährigen unters Messer gelegt. Auch diese Patientin war kurz nach dem Eingriff kollabiert, musste in die Uni-Kliniken gebracht werden und ist dort ebenfalls gestorben. Der Arzt hatte in ersten Stellungnahmen jegliche Schuld am Tod der beiden Frauen bestritten.
Doch ein Gutachter soll dem Operateur inzwischen gleich mehrere
Behandlungsfehler attestiert haben. So seien die Patientinnen nicht ausreichend über die Risiken solcher Eingriffe belehrt worden. Als Folge, so die Staatsanwaltschaft, seien die Einwilligungen beider Frauen in den Eingriff „unwirksam“gewesen. Außerdem seien bei der 20-Jährigen insgesamt 12,3 Liter Körperflüssigkeit abgesaugt worden – obwohl der Arzt laut Gutachten nicht mehr als fünf Liter Fettgewebe hätte entnehmen dürfen. Zusätzlich soll der 48-Jährige der jungen Frau ein Betäubungsmittel in „unzulässiger Dosierung“verabreicht haben, so die Anklage weiter. Im Fall der später ebenfalls verstorbenen 42-Jährigen hätte der massive Eingriff keinesfalls ambulant und laut Anklage auch nur in Anwesenheit eines Anästhesisten durchgeführt werden dürfen.
Das alles bewertet die Anklagebehörde vor dem Hintergrund einer dritten Operation des Mediziners, die schon Mitte 2018 schief gegangen sein soll. Auch damals habe der Arzt zur Fetttransplantation große Mengen Körperfett bei der Patientin abgesaugt und an anderer Stelle wieder eingespritzt. Dabei soll er jedoch ein nicht zugelassenes Medikament eingesetzt und die Patientin ohne jede Nachsorge entlassen haben. Bei der Frau sei es anschließend zu ausgedehnten Einblutungen in das Gewebe gekommen, die nur durch eine Nachbehandlung in einer ordentlichen Klinik gebessert werden konnten. Diesen Fall wertet die Anklage jetzt als eine fahrlässige Körperverletzung des Mediziners.