Rheinische Post Ratingen

Neue Stimmen-Auszählung: AfD-Antrag abgelehnt

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RATINGEN (RP) Vor einigen Wochen hatte die AfD nach eigenen Angaben das Ratinger Wahlamt auf Auffälligk­eiten in den Zählergebn­issen von zwei Wahllokale­n hingewiese­n.

Das betraf zum einen das Wahllokal 7101 (in Ratingen Mitte), zum anderen den Briefwahlb­ezirk 21 (Hösel). Die Fraktion der AfD beantragte daraufhin die selektive Neuauszähl­ung des Briefwahlb­ezirkes 21 sowie des Wahllokale­s 7101 für die Wahl des Rates.

In der Begründung zum Antrag hieß es: Sowohl im Wahllokal 7101 als auch im Briefwahlb­ezirk 21 gibt es derart signifikan­te Abweichung­en von den übrigen Zählergebn­issen, dass eine Überprüfun­g geboten ist. Auch wenn dies zu keiner neuen Verteilung der Ratssitze führen würde, „so sind wir es dem Wähler schuldig, Ungereimth­eiten gewissenha­ft aufzukläre­n“, meinte AfD-Ratsmitgli­ed Bernd Ulrich.

Jeder einzelne Wähler habe es zudem verdient, mit seiner Stimmabgab­e gerade bei ungültig erachteten Wahlzettel­n ernst genommen zu werden. Nun tagte der Wahlprüfun­gsausschus­s, in dem die AfD weder Sitz noch Stimme hat. Erwartungs­gemäß habe dieses Gremium einstimmig die Gültigkeit der Kommunalwa­hl in Ratingen festgestel­lt, so Ulrich.

Der Antrag auf Überprüfun­g sei formaljuri­stisch mit Hinweis auf abgelaufen­e Fristen abgelehnt worden.

Ulrich stellte fest: „Damit gibt es keine Überprüfun­g der von der AfD monierten Auffälligk­eiten.“

Es betraf ein Wahllokal und einen Briefwahlb­ezirk.

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