Neue Stimmen-Auszählung: AfD-Antrag abgelehnt
RATINGEN (RP) Vor einigen Wochen hatte die AfD nach eigenen Angaben das Ratinger Wahlamt auf Auffälligkeiten in den Zählergebnissen von zwei Wahllokalen hingewiesen.
Das betraf zum einen das Wahllokal 7101 (in Ratingen Mitte), zum anderen den Briefwahlbezirk 21 (Hösel). Die Fraktion der AfD beantragte daraufhin die selektive Neuauszählung des Briefwahlbezirkes 21 sowie des Wahllokales 7101 für die Wahl des Rates.
In der Begründung zum Antrag hieß es: Sowohl im Wahllokal 7101 als auch im Briefwahlbezirk 21 gibt es derart signifikante Abweichungen von den übrigen Zählergebnissen, dass eine Überprüfung geboten ist. Auch wenn dies zu keiner neuen Verteilung der Ratssitze führen würde, „so sind wir es dem Wähler schuldig, Ungereimtheiten gewissenhaft aufzuklären“, meinte AfD-Ratsmitglied Bernd Ulrich.
Jeder einzelne Wähler habe es zudem verdient, mit seiner Stimmabgabe gerade bei ungültig erachteten Wahlzetteln ernst genommen zu werden. Nun tagte der Wahlprüfungsausschuss, in dem die AfD weder Sitz noch Stimme hat. Erwartungsgemäß habe dieses Gremium einstimmig die Gültigkeit der Kommunalwahl in Ratingen festgestellt, so Ulrich.
Der Antrag auf Überprüfung sei formaljuristisch mit Hinweis auf abgelaufene Fristen abgelehnt worden.
Ulrich stellte fest: „Damit gibt es keine Überprüfung der von der AfD monierten Auffälligkeiten.“
Es betraf ein Wahllokal und einen Briefwahlbezirk.