Parkprobleme im Homeoffice
In der Pandemie möchte Robert Manleitner am liebsten von zu Hause arbeiten. Sein Anwohnerparkausweis ist aber tagsüber nicht gültig, weshalb er nach drei Knöllchen bei der Stadt um eine Neuregelung im Lockdown bat – vergeblich.
FRIEDRICHSTADT Robert Manleitner hat ein Problem. Er würde gerne die Anweisung der Bundesregierung befolgen, Kontakte minimieren und im Lockdown von zu Hause an der Herzogstraße arbeiten. Als SecurityManager wäre dies für ihn problemlos machbar, die Fahrt ins Büro nach Heerdt könnte er sich sparen – wenn da das Problem mit dem Parken in der dicht besiedelten Innenstadt nicht wäre. Manleitner besitzt zwar für sein Viertel einen Anwohnerparkausweis, doch der hilft ihm für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden kaum weiter, weil der Ausweis zwischen 9 und 19 Uhr nicht gültig ist. Er sagt: „Ich kann nicht von zu Hause arbeiten, weil mein Fahrzeug vor meiner Haustür nicht abgestellt werden darf. Mittlerweile habe ich drei Strafzettel bekommen, da manchmal eben kein Parkplatz in einer anderen Straße zu finden ist.“
In der Zeit vor Corona verließ Manleitner vor 9 Uhr das Haus und kam erst nach 19 Uhr wieder zurück. Das Parken war ohne großen Aufwand nach Feierabend möglich. Die Grundlage, warum der Security-Manager aber jetzt nicht vor der Haustür parken darf, existiert für ihn nicht: „Die Parkplätze sind tagsüber zum Kurzzeitparken für die Kunden der Geschäfte gedacht. Aber die meisten waren wegen des Lockdowns geschlossen und die Parkplätze wurden nicht gebraucht.“Natürlich gehe es ihm auch darum, keine weiteren Knöllchen zu erhalten, aber vor allem um den Infektionssschutz: „Viele Menschen, die das Problem haben, werden auch eher den Weg ins Büro antreten, als ständig Strafzettel zu bezahlen.“
Manleitner kontaktierte mit seinem Problem die Stadt und schlug vor, dass die Kontrolleure des Ordnungsamtes von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit absehen, sofern die Geschäfte im Lockdown geschlossen sind und ein Anwohnerparkausweis hinter der Scheibe liegt. Er fragte auch bei Bezirksbürgermeister Dietmar Wolf (Grüne) nach Rat, doch auch der konnte ihm bei seinem Anliegen nicht weiterhelfen. „Es geht mir auch nicht darum, eine für mich individuelle Lösung zu finden, weil andere auch das Problem haben. Sie beschweren sich aber sicher nicht so hartnäckig wie ich, sondern fahren einfach ins Büro“, sagt Manleitner, der in der vergangenen Woche eine Antwort von Florian Reeh erhielt.
Der Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement teilte ihm mit, dass sich die Stadt mit einer Modifizierung der Regelungen für das Bewohnerparken beschäftigt habe, diese aber nicht außer Kraft gesetzt werde. „Die Verwaltung beobachtet jedoch sowohl die Entwicklung des Kurzzeitparkbedürfnisses als auch den erhöhten Parkdruck durch Bewohner aufgrund von Homeoffice.
Sollten sich neue Umstände ergeben, wird diese Entscheidung erneut bewertet“, heißt es in dem Schreiben.
Für den Security-Manager ist das zu wenig: „Zwar gibt es seit vergangener Woche Lockerungen und die Geschäfte dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Aber was ist denn, wenn uns die dritte Welle erreicht und wieder alles dicht ist?“Manleitner wünscht sich, dass jetzt entschieden wird, wie dann mit Anwohnerparkausweisen verfahren wird: „Wenn erst im nächsten harten Lockdown darüber nachgedacht wird, verliert man wichtige Zeit.“
Große Hoffnungen, dass die Stadt dann zugunsten der Parkausweisbesitzer reagiert, sollte sich Manleitner aber nicht machen. In seinem Viertel arbeiteten viele Betriebe wie freiberufliche Praxen unverändert weiter und hätten auch einen Bedarf für Anlieferungen und Kundenbesuche, teilte die Verwaltung auf Anfrage unserer Redaktion mit: „Zugleich gehen bei der Stadt Beschwerden von Gewerbebetrieben ein, die für ihre spontan organisierten Lieferdienste nicht über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück verfügen und dementsprechend nun im öffentlichen Straßenraum – als Falschparker – stehen, weil sie ebenfalls keine legalen Stellplätze finden.“Weiterhin beklagten sich Familienangehörige, die ihre älteren Angehörigen derzeit unterstützen, dass sie für ihre kurzfristigen Aufenthalte im innerstädtischen Gebiet ebenfalls keine freien Stellplätze fänden. Daher bestehe kein Anlass für eine kurzfristige Begünstigung der Anwohner. „Alternativ, und gerade wenn sie ihr Fahrzeug länger nicht nutzen, können sich Anwohner aufgrund ihrer Ortskenntnis und des wiederkehrenden Bedarfes durchaus um legale Parkplätze kümmern“, sagt ein Stadtsprecher.