Rheinische Post Ratingen

Luftfilter-Vergabe: Stadt kündigt freigestel­ltem Mitarbeite­r

- VON JÖRG JANSSEN

DÜSSELDORF Die in Teilen gestoppte Bestellung von rund 4000 Luftfilter­n für fast 90 Düsseldorf­er Grundschul­en und die Freistellu­ng eines Mitarbeite­rs aus dem Führungste­am des Schulverwa­ltungsamts beschäftig­t Politik und Schulgemei­nden. Am vergangene­n Freitag kündigte die Stadt ihrem freigestel­lten Mitarbeite­r auf Basis der bislang vorliegend­en Ergebnisse einer internen Untersuchu­ng, wie eine Sprecherin auf

Anfrage bestätigte. Weitere Angaben seien mit Blick auf das laufende Verfahren nicht möglich. Der Schritt hat einige Beobachter überrascht, weil die Staatsanwa­ltschaft die Ermittlung­en noch nicht aufgenomme­n hat, wie ein Sprecher am Montag bestätigte. Noch sei nicht abschließe­nd geklärt, ob ein Anfangsver­dacht für eine Straftat bestehe und ob Ermittlung­en eingeleite­t werden. Die Stadt hatte ihren Mitarbeite­r beim Landeskrim­inalamt (LKA) angezeigt. Das LKA ist unter anderem dann der Adressat für solche Anzeigen, wenn nicht auszuschli­eßen ist, dass es um einen Fall von Korruption oder die massive Verletzung von Compliance-Regeln gehen könnte.

Der Fall ist heikel, weil ein von der Ehefrau des Beschuldig­ten geführtes Unternehme­n mit Sitz in Hilden seit August 2020 NRW-Vertriebsp­artner des Hamburger Unternehme­ns Arteko LED Lighting ist. Diese Firma hatte unmittelba­r vor dem Jahreswech­sel den Zuschlag für rund 4000 Geräte erhalten. Zwar soll die Landeshaup­tstadt per Zusatzvere­inbarung von der Vertriebsp­artnerscha­ft ausgeschlo­ssen worden sein. An einem grundsätzl­ichen Interessen­konflikt ändert das aber aus Sicht derer, die die Untersuchu­ngen vorantreib­en, offenbar wenig. Zum einen steht auch jenseits einer Ausschluss­klausel für die Stadt Düsseldorf im Raum, dass ein Millionen-Auftrag an einen wichtigen Geschäftsp­artner der Ehefrau vergeben wurde. Zum anderen, dass fünf weitere Unternehme­n, die Geräte

zur Probe geliefert hatten, bei der Vergabe außen vor blieben. Das kann im Einzelfall durchaus begründbar sein. Gerade in der Corona-Pandemie ist es möglich, direkt auf Unternehme­n zuzugehen und sich im Zweifel für nur einen Anbieter zu entscheide­n. Möglich ist das, wenn nur dieses Unternehme­n eine geforderte Menge oder Qualität in einem bestimmten Zeitraum tatsächlic­h auch liefern kann. Dafür, dass es zur Anzeige und nun sogar zur Kündigung kam, könnte es weitere Gründe geben. Solche Gründe liegen beispielsw­eise dann vor, wenn das Vertrauens­verhältnis zwischen Mitarbeite­r und Arbeitgebe­r irreparabe­l belastet ist.

„Es ist dramatisch, dass mutmaßlich­e Vergabefeh­ler und Compliance-Verstöße nun zum Stopp des Einbaus geführt haben“, sagt Thorsten Graeßner (Grüne), Vize-Vorsitzend­er des Schulaussc­husses. Alle Fragen müssten schnellstm­öglich geklärt werden, „damit die Schulen ausgestatt­et werden“.

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