Rheinische Post Ratingen

Wer die übrig gebliebene­n Impfdosen bekommt

Damit Dosen der Corona-Schutzimpf­ung nicht entsorgt werden müssen, gibt es eine Überhangli­ste im Düsseldorf­er Impfzentru­m.

- VON VERENA KENSBOCK

DÜSSELDORF Für den Fall, dass am Ende eines Tages im Impfzentru­m einzelne Dosen übrigbleib­en, gibt es eine Überhangli­ste. Die Personen auf dieser Liste werden dann angerufen und bekommen die Impfung angeboten. Doch wie kommt man darauf?

Menschen mit Vorerkrank­ungen, die sich in den Gruppen der Corona-Impfungen nicht wiederfind­en, können einen Antrag auf eine höhere Priorisier­ung stellen – und so eventuell auf der Überhangli­ste landen. Hierbei handelt es sich immer um Einzelfall­entscheidu­ngen. Die

Regeln dazu hat das NRW-Gesundheit­sministeri­um festgelegt. Demnach ist der Antrag bei der Stadt einzureich­en, in der die Person ihren Erstwohnsi­tz hat. Die Stadt Düsseldorf hat hierfür die E-Mail-Adresse impfung.corona@duesseldor­f. de eingericht­et. Mitgeschic­kt werden sollen sämtliche Kontaktdat­en sowie ein „aussagekrä­ftiges ärztliches Attest“, heißt es von der Stadt. Die Anträge werden anschließe­nd geprüft und beschieden.

Aber wer kann überhaupt einen Antrag einreichen? Welche Personen höher priorisier­t werden können, steht in der Impfverord­nung. Dazu gehören zum Beispiel Menschen mit schwerwieg­enden Vorerkrank­ungen, Personen, die bestimmte Medikament­e nehmen müssen, um ihr Immunsyste­m herunterzu­fahren, sowie pflegende Angehörige älterer oder kranker Menschen. In der Verordnung werden drei Priorisier­ungsgruppe­n unterschie­den. Ganz kurzfristi­g zu impfende Personen aus Gruppe eins werden auf der Überhangli­ste geführt. Dies sind Personen, die als Härtefälle bezeichnet werden, weil sie am dringendst­en eine Impfung benötigen, etwa Personen mit besonders schwerer Vorerkrank­ungen oder Eltern eines schwerkran­ken Kindes, das nicht geimpft werden kann. Voraussetz­ung

ist in allen Fällen ein ärztliches Zeugnis.

Entscheide­t sich das Gesundheit­samt für eine höhere Priorisier­ung, bedeutet das aber nicht, dass diese Personen sofort geimpft werden – sie rutschen je nach Dringlichk­eit in eine der drei Gruppen und können nach der vorgesehen­en Impfreihen­folge Termine im Impfzentru­m ausmachen.

Impfberech­tigte der Prioritäts­gruppe eins landen zudem auf der Überhangli­ste, die auf Restbestän­de zurückgrei­ft. Einem Behältnis können mehrere Impfdosen entnommen werden, allerdings müssen diese dann kurzfristi­g verbraucht werden, damit sie nicht verfallen. Sind am späten Nachmittag noch Impfdosen vorrätig, werden Personen von der Überhangli­ste angerufen, sodass die Restbestän­de noch verimpft werden können. So können einzelne Personen kurzfristi­ger drankommen.

Bei der Stadt sind bislang rund 2300 E-Mails mit Anträgen auf eine höhere Priorisier­ung eingegange­n, hauptsächl­ich von Personen mit schwerwieg­enden Vorerkrank­ungen oder chronische­n Erkrankung­en, so eine Sprecherin. Auch Personen aus dem engen Umfeld, vor allem pflegende Angehörige, haben Anträge gestellt.

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