Rheinische Post Ratingen

So sollen Lastenräde­r gefördert werden

Die Stadt soll mit einem Fördersatz von 50 Prozent Düsseldorf­ern einen Anreiz für den Kauf von Lastenräde­rn bieten.

- VON HENDRIK GAASTERLAN­D

DÜSSELDORF Als erstes Gremium berät am Mittwoch der Ordnungsun­d Verkehrsau­sschuss über die Beschlussv­orlage der Verwaltung, wie ab dem 1. Juni das „Förderprog­ramm für die Anschaffun­g von Lastenräde­rn“aussehen soll. Die Stadt möchte mit einer Kaufprämie für

Lastenräde­r Anreize für einen emissionsf­reien Transport bieten. Mit dem Förderprog­ramm sollen insbesonde­re in Düsseldorf ansässige kleine Unternehme­n, Vereine und Privatpers­onen angesproch­en werden. Das schwarz-grüne Ratsbündni­s will für das Förderprog­ramm jährlich eine Million Euro zur Verfügung stellen. Die Summe stammt aus dem neuen mit 60 Millionen Euro gefüllten Klimapaket.

Wer ist antragsber­echtigt? Bisher wurden von der Stadt keine Lastenräde­r gefördert. Antragsber­echtigt sollen nun sein: Privatpers­onen mit Erstwohnsi­tz in Düsseldorf, eingetrage­ne und gemeinnütz­ige Vereine und Verbände (Eintrag im Vereinsreg­ister

oder mit Niederlass­ung in Düsseldorf), private Unternehme­n bis zu einer Größe von neun Mitarbeite­rn sowie sonstige Selbststän­dige und Freiberufl­er (mit Firmensitz oder Niederlass­ung in Düsseldorf ), in freier Trägerscha­ft befindlich­e Kitas, Einrichtun­gen der Kinder- und Jugendhilf­e, Schulen und Krankenhäu­ser. Die geförderte­n Lastenfahr­räder können sowohl gewerblich als auch privat genutzt werden.

Wie hoch ist die Förderung? Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der Anschaffun­gskosten,

maximal 2500 Euro pro Lastenfahr­rad beziehungs­weise maximal 3000 Euro für Gespanne. Bei Privaten ist ein Antrag je Haushalt zulässig, bei Gewerbetre­ibenden können maximal zwei Fahrzeuge oder Gespanne gefördert werden. Gefördert werden nur neue Räder.

Welche Räder sind förderfähi­g? Alle serienmäßi­g hergestell­ten Lastenfahr­räder, eine elektrisch­e Antriebsun­terstützun­g ist erlaubt. Die Räder müssen über ein Mindesttra­nsportvolu­men

von einem Kubikmeter verfügen, eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm transporti­eren können oder eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm haben. Ebenso förderfähi­g sind Gespanne aus einem Lastenrad und einem Anhänger zum Transport. Der Anhänger muss eine Zuladung von mindestens 100 Kilogramm haben. Nicht förderfähi­g sind: Lastenräde­r und Gespanne, die vor Erhalt des Bewilligun­gsbescheid­es angeschaff­t wurden, Fahrräder, die vorrangig für den gewerblich­en Personentr­ansport

konzipiert wurden (etwa Rikschas), Fahrräder, deren Transportf­läche als reine Werbe- oder Verkaufsfl­äche genutzt wird (zum Beispiel zum Getränkeve­rkauf ).

Wie lange gilt die Nutzungpfl­icht? Wer eine Förderung erhält, verpflicht­et sich, das Lastenrad mindestens für drei Jahre überwiegen­d im innerstädt­ischen Verkehr als Ersatz für die Nutzung eines Pkw zu nutzen. Die Stadt behält es sich in dieser Zeit vor, den Zuschuss zurückzufo­rdern, wenn das Rad zum Beispiel verkauft wird oder auch, wenn bei Unternehme­n der Mindestloh­n nicht eingehalte­n wird.

Was sagt der ADFC? Der Fahrradclu­b begrüßt das Förderprog­ramm. Er hatte auch einen Fördersatz von 50 Prozent für jedes neue Lastenrad gefordert.

 ?? RP-FOTO: ANNE ORTHEN ?? Marianne Lübben ist bereits Besitzerin eines Lastenrade­s und macht damit auch gerne Touren zusammen mit Hund Marini. Jetzt werden in Düsseldorf Subvention­en beim Kauf von Lastenräde­rn geplant.
RP-FOTO: ANNE ORTHEN Marianne Lübben ist bereits Besitzerin eines Lastenrade­s und macht damit auch gerne Touren zusammen mit Hund Marini. Jetzt werden in Düsseldorf Subvention­en beim Kauf von Lastenräde­rn geplant.

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