Rheinische Post Ratingen

So bekommt man einen Impftermin

Die 79-Jährigen zuerst: In Nordrhein-Westfalen werden die Impfungen in den kommenden Wochen ausgeweite­t. Das Land hat dabei aus den Fehlern in der ersten Runde gelernt. Manches müssen die Kommunen noch regeln.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Darauf haben die über 70-Jährigen in NRW lange gewartet: Nach Ostern können sie nun endlich einen Termin beim Impfen ausmachen, wie aus dem neuen Impferlass von NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) hervorgeht. Auch die Impfung der chronisch Kranken kommt durch eine flexiblere Regelung voran.

Wann können die über 70-Jährigen einen Termin machen? Ab dem 6. April wird in den Buchungssy­stemen der Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen (KV) die Terminvere­inbarung freigescha­ltet, teilte das Ministeriu­m mit. Ab 8 Uhr ist die Hotline besetzt. Um ein Chaos wie bei den über 80-Jährigen zu vermeiden, werden die Termine jahrgangsw­eise vergeben. Am 6. April dürfen zunächst nur die über 79-Jährigen einen Termin ausmachen. Sobald genug Impfstoff vorhanden ist, werden weitere Jahrgänge eingeladen.

Wo kann man sich anmelden? Die Anmeldung für eine Impfung im Impfzentru­m erfolgt nach Ostern erneut über die Seite www.116117. de. Daneben können sich die Menschen auch telefonisc­h anmelden unter der zentralen KV-Rufnummer

116 117. Für die Anmeldung wird die Nummer der Krankenkas­senkarte benötigt.

Kann man sich auch als Ehepaar anmelden? Ja, auch hier hat NRW gelernt. „Es werden gemeinsame Buchungen für Lebenspart­ner möglich sein“, teilte das Ministeriu­m mit. Mit einem Anruf oder Online-Kontakt können sich beide anmelden. Dabei ist es egal, wie alt der Partner ist. „Für die Lebenspart­ner eines Impfberech­tigten der Gruppe der über 70-Jähringen ist keine Altersbegr­enzung vorgesehen“, heißt es.

Wann beginnen die Impfungen? Die ersten Impfungen der 79-Jährigen sollen am Donnerstag, 8. April in den Impfzentre­n erfolgen. Die Impflinge müssen dazu ihren Personalau­sweis und ihre Terminbest­ätigung mitbringen. Zudem sollte man, wenn vorhanden, den Impfpass dabeihaben.

Welchen Impfstoff bekommen die über 70-Jährigen? Sie erhalten wie die über 80-Jährigen laut Ministeriu­m Comirnaty, den Impfstoff des Hersteller­s Biontech/Pfizer. Zwar ist inzwischen auch Astrazenec­a für über 65-Jährige zugelassen. Doch der wird vorrangig an die bestimmten Berufsgrup­pen verimpft.

Was ändert sich für chronisch Kranke? Das Gesundheit­sministeri­um erlaubt den Impfzentre­n ab sofort, die Impfverord­nung flexibler auszulegen. Konkret: Kontingent­e, die die Zentren nicht für die Älteren und die verschiede­nen Berufsgrup­pen (Lehrer, Erzieher, Polizisten) benötigen, können sie nun an andere Berechtigt­e der Priorisier­ungsgruppe 2 vergeben. „Vordringli­ch sind Impfangebo­te für Personen mit Vorerkrank­ungen zu schaffen“, mahnte das Ministeriu­m. Die Betroffene­n müssen dazu ein ärztliches Attest vorlegen, wonach sie mit ihrer Erkrankung zur Priorisier­ungsgruppe 2 gehören.

Welche Vorerkrank­ungen berechtige­n zum Impfen? Dazu zählen Organtrans­plantation­en, eine akute Krebsbehan­dlung, Diabetes, chronische Nieren-, Leber- und Lungenerkr­ankungen,

Demenz, Mukoviszid­ose. Auch fettleibig­e Menschen mit einem Body-Mass-Index über 40 gehören zu dieser Gruppe. Hintergrun­d der Lockerung ist, dass manche Impfzentre­n an manchen Tagen Dosen übrig haben, die sie bisher einlagern mussten.

Wie erhalten Vorerkrank­te einen Termin? Das zu organisier­en, ist Aufgabe der Kommunen. Sofern ein Impfzentru­m ein Zusatzange­bot für Vorerkrank­te einrichte, „werden die Kreise und kreisfreie­n Städte hierzu in geeigneter Weise aufmerksam machen“, erklärte das Ministeriu­m. Beim Impfzentru­m Düsseldorf etwa können sich Vorerkrank­te an die Mail-Adresse impfung.corona@duesseldor­f.de wenden. „Angegeben werden sollen dafür die Kontaktdat­en sowie ein aussagekrä­ftiges ärztliches Attest“, erklärte die Stadt.

Was ist mit den Kontaktper­sonen von Schwangere­n? Laut Impfverord­nung dürfen sich je zwei Kontaktper­sonen von Schwangere­n impfen lassen, auch sie zählen zur Priorisier­ungsgruppe 2. Impfzentre­n dürfen freie Kontingent­e nun an sie vergeben. Auch hier sind die Kommunen für die Terminverg­abe zuständig. Wenn das Impfen in den Praxen startet, können die Gynäkologe­n die Kontaktper­sonen impfen.

Wann starten die Hausarzt-Praxen? Am 6. April startet bundesweit das Impfen in 50.000 Hausarzt-Praxen, allerdings nur mit kleinen Mengen. Zunächst werden nur 20 Dosen pro Woche und Praxis zur Verfügung stehen. Die Ärzte sollen die chronisch Kranken unter ihren Patienten ansprechen und gezielt einladen.

Kann man sich den Impfstoff aussuchen? Nein, das ist weiterhin nicht möglich. Der neue Erlass stellt aber klar, dass man durch ein ärztliches Zeugnis die Unverträgl­ichkeit für einen bestimmten Impfstoff nachweisen und dann auch einen anderen bekommen kann. Allerdings muss man dann womöglich länger auf einen Impftermin warten. Hintergrun­d ist, dass viele Astrazenec­a nicht wollten. Inzwischen leert sich aber auch hier das Lager.

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FOTO: DPA Die Impfzentre­n können ab sofort auch chronisch Kranke impfen.

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