Rheinische Post Ratingen

Paypal-Zusatzgebü­hren rechtens

Der BGH begründet sein Urteil mit zusätzlich entstehend­en Dienstleis­tungen.

- VON GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Bezahlen ohne Bargeld ist nicht immer und überall in Deutschlan­d das Gleiche. Zwar dürfen Banken und Sparkassen hierzuland­e dem Kunden schon seit Jahren keine Extragebüh­r abverlange­n, wenn er Geld am Terminal oder online überweist oder gar das gute alte Formular dafür verwendet, ein Lastschrif­tmandat erteilt oder per Kreditkart­e zahlt. Aber bei bestimmten Zahlungen über das Internet ist dann doch alles anders: Der Bundesgeri­chtshof hat am Donnerstag entschiede­n, dass Unternehme­n für Online-Zahlungen über Paypal oder eine Sofortüber­weisung eine zusätzlich­e Gebühr verlangen dürfen. Die Begründung der Karlsruher Richter: In diesen Fällen sei ein zusätzlich­er Dienstleis­ter im Spiel, der beispielsw­eise die Bonität des Kunden prüfe (Aktenzeich­en: I ZR 203/19). Eine Niederlage für den Verbrauche­r.

Bei der Sofortüber­weisung handelt es sich um ein Online-Bezahlsyst­em der Sofort GmbH, die zur schwedisch­en Klarna-Gruppe gehört. Anders als beim normalen

Online-Banking, bei dem der Kunde sich gegenüber seiner Bank beispielsw­eise durch Pin, Tan und Fingerabdr­uck legitimier­t, tritt bei der Sofortüber­weisung die Firma Sofort als zahlender Kunde auf, an den der eigentlich­e Kunde seine Daten weitergege­ben hat.

Das Unternehme­n erhebt vom Verkäufer (im verhandelt­en Fall war das das Busunterne­hmen Flixbus) seine Gebühr. Der Verkäufer kann diese Gebühr dann an den Kunden weitergebe­n oder nicht. Viele dürften das auch in ihre Preiskalku­lation einbeziehe­n.

Paypal und Sofort verlangen also zusätzlich­es Geld, und das hat der Bundesgeri­chtshof nun höchstrich­terlich abgesegnet. Angestoßen hatte das Verfahren die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb, nachdem Flixbus von Kunden, die für ihre Zahlungen Paypal oder Sofort nutzen, eine Extraleist­ung verlangt hatte. Das tut Flixbus zwar seit 2018 nicht mehr, aber die Wettbewerb­szentrale wollte grundsätzl­iche juristisch­e Klarheit.

Welche Konsequenz­en das BGH-Urteil für den Zahlungsve­rkehr hat, bleibt vorerst offen. Zwar hat Paypal mitterweil­e in seine Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen geschriebe­n, dass Aufschläge durch die jeweiligen Verkäufer nicht mehr erlaubt sind, aber daran halten sich nicht alle Anbieter von Waren und Dienstleis­tungen. Künftig müssten sie es auch nicht mehr tun.

Die Gebühren für Überweisun­gen oder Zahlungen mit Kreditkart­en sind übrigens in Deutschlan­d seit 2018 nicht mehr erlaubt. Damals hat sie der Gesetzgebe­r durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie verboten und dies im Bürgerlich­en Gesetzbuch festgehalt­en.

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FOTO: PAYPAL Bezahlen per Paypal darf laut Urteil auch etwas mehr kosten.

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