Sauberes Heizen wird belohnt
Die neue CO2-Abgabe macht das Heizen mit Öl und Gas teurer. Und das ist erst der Anfang. Daher fördert der Bund mit steuerlichen Anreizen die Umrüstung auf energieeffiziente Gebäude.
Seit Jahresbeginn wird in Deutschland durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 ein Preis für CO2-Emissionen erhoben. Diese entstehen durch die Verbrennung fossiler Energieträger, besonders in den Bereichen Verkehr und auch Wärmeerzeugung – somit gilt der CO2-Preis auch für Gebäude. Allein Wohngebäude haben einen hohen Anteil am CO2-Ausstoß und waren 2018 für 117 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verantwortlich, bei insgesamt 866 Millionen Tonnen Treibhausgas-Ausstoß 2018 in Deutschland. Die Bundesregierung will dadurch die Nutzung klimaschonender Technologien, das Sparen von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energie lohnender machen. Unternehmen müssen derzeit pro verursachter Tonne CO2 eine Steuer in Höhe von 25 Euro zahlen.
Die neue CO2-Abgabe wird nach Angaben des Bundesumweltministeriums das Heizöl zusätzlich zum Einkaufspreis um rund acht Cent pro Liter teurer machen. Der Preis für Erdgas steigt um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Die Mehrkosten können in einer durchschnittlichen Wohnung je nach Effizienzgrad 25 bis 125 Euro betragen. Das ist erst der Anfang. Bis 2025 soll die CO2-Abgabe schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen.
Dass Mieter diese Zusatzbelastungen tragen sollen, wird breit kritisiert, etwa beim
Deutschen Mieterbund und der Deutschen Umwelthilfe. „Der CO2-Preis droht einkommensschwache Mieterhaushalte überproportional zu belasten“, warnt Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbunds. Die Debatte ist noch lange nicht beendet. Es solle laut Berichten ein differenziertes Modell gefunden werden, bei dem sich die Aufteilung der Kosten an der Energieeffizienz von Gebäuden
orientiere. In Aussicht steht grundsätzlich die paritätische Teilung der Mehrkosten zwischen Vermieter und Mieter.
„Auf der anderen Seite will die Bundesregierung die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vor allem für eine Entlastung bei der EEG-Umlage und damit der Strompreise einsetzen. Zudem werden Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 gefördert, beispielsweise für die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden“, sagt der Mönchengladbacher Steuerberater Andreas Bartkowski (Schnitzler & Partner). Dazu passt eine Aussage von Bundesumweltministerin Svenja Schulze: Der CO2-Preis solle ein Investitionsanreiz sein, damit alte Ölheizungen gegen klimafreundliche Alternativen ausgetauscht würden.
Im Fokus stehen laut Andreas Bartkowski die Energieeffizienz-Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums für Hauseigentümer, vor allem die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung. „Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung mit maximal 40.000 Euro über drei Jahre. Es können 20 Prozent der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung
von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren der Heizungsanlage beziehungsweise die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage und 50 Prozent der Aufwendungen für die energetische Baubegleitung und Fachplanung jeweils verteilt über drei Jahre geltend gemacht werden. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.“
Wichtig: Die Durchführung einer Maßnahme zur energetischen Gebäudesanierung muss durch eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens oder des Energieberaters für das jeweilige Sanierungsvorhaben bestätigt werden.
Alternativ zur steuerlichen Förderung können Besitzer von Eigenheimen Gebäudeförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder des BAFA nutzen. Es existieren zum Beispiel zinsverbilligte Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss sowie Investitionszuschüsse für energieeffizientes Sanieren.
Mehr Informationen gibt es auf der offiziellen Plattform im Internet unter www.deutschland-machts-effizient.de.
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