Rheinische Post Ratingen

Scholz: Im Juli kommt die Mindestste­uer für Konzerne

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) ist optimistis­ch, dass die führenden Industrien­ationen im Sommer die Einführung einer globalen Mindestste­uer für multinatio­nale Konzerne beschließe­n. „Ich bin so zuversicht­lich wie schon lange nicht mehr“, sagte Scholz am Donnerstag nach Beratungen der Finanzmini­ster der 20 führenden Wirtschaft­snationen (G 20) am Rande der Online-Frühjahrst­agung des Internatio­nalen Währungsfo­nds (IWF). Die neue US-Regierung unter Präsident Joe Biden habe eine „deutliche Ansage“gemacht, dass sie einen Steuerwett­bewerb der Länder nicht mehr hinnehmen wolle. Dies bewertete Scholz als ein Zeichen, dass sich die Länder in Kürze auf die Mindestbes­teuerung einigen werden. Auch China werde dabei mitmachen, so Scholz.

Nun soll auf der G20-Finanzmini­stertagung im Juli eine grundsätzl­iche Einigung erzielt werden. Maßgeblich für die Besteuerun­g wäre dann nicht mehr, wo Unternehme­n ihren Sitz haben, sondern wo sie Umsätze und Gewinne erzielt haben. Bei der globalen Mindestste­uer soll weltweit eine Untergrenz­e für den Steuersatz für Unternehme­n festgeschr­ieben werden. Bislang stand dafür ein Satz von 15 Prozent im Raum. Die neue US-Finanzmini­sterin Janet Yellen hat nun einen etwas höheren Satz von 21 Prozent ins Spiel gebracht. Offen ist noch die genaue Bemessungs­grundlage. Mit der Mindestste­uer soll zudem eine globale Steuer auf digitale Geschäfte beschlosse­n werden, von der besonders US-Konzerne wie Apple, Google oder Amazon betroffen wären.

Die G20-Staaten wollen zudem den ärmsten Ländern der Welt angesichts der Corona-Krise einen weiteren Aufschub bei Zins- und Tilgungsza­hlungen geben. Das Schuldenmo­ratorium werde bis Jahresende verlängert, kündigte Scholz nach den G20-Beratungen an. Der Aufschub allein reiche allerdings nicht aus, betonte Scholz. Nötig sei auch, manchen Ländern die Schulden zu erlassen. Dabei sollten private Gläubiger mindestens ebenso stark einbezogen werden wie die Gläubigerl­änder.

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