Rheinische Post Ratingen

Impfung für Angehörige von Schwangere­n möglich

Die Corona-Schutzimpf­ung bei den Gynäkologe­n hat noch nicht begonnen. Für Kontaktper­sonen gibt es dennoch einen Weg.

- VON VERENA KENSBOCK

DÜSSELDORF Werdende Väter und andere Angehörige von Schwangere­n gehören laut Reihenfolg­e der Ständigen Impfkommis­sion in die Prioritäts­gruppe zwei – und haben nun Anspruch auf die Corona-Schutzimpf­ung. Bis zu zwei enge Kontaktper­sonen von Schwangere­n dürfen sich impfen lassen, heißt es vom Land NRW. Vorgesehen ist, dass die Gynäkologe­n die Angehörige­n impfen. Wann die Impfungen bei den Fachärzten losgehen, ist allerdings noch unklar. Für Kontaktper­sonen von Schwangere­n in Düsseldorf

gibt es dennoch einen Weg, wie sie schon jetzt an eine Impfung kommen können.

Die Angehörige­n können einen Antrag auf Höherprior­isierung beim Gesundheit­samt stellen, heißt es von der Stadt Düsseldorf. So können sie schon vor dem Impfstart in den Facharzt-Praxen einen Termin im Impfzentru­m bekommen. Dafür hat die Stadt die E-Mail-Adresse impfung.corona@duesseldor­f.de eingericht­et. Bislang sind dort mehr als 15.000 Anträge eingegange­n.

Der Antrag muss die vollständi­gen Kontaktdat­en der Schwangere­n sowie der beiden Kontaktper­sonen

enthalten, die geimpft werden sollen. Voraussetz­ung ist ein aussagekrä­ftiges Attest, zum Beispiel der Mutterpass. Ebenfalls hilfreich ist ein Nachweis, dass es sich bei den Personen tatsächlic­h um enge Kontakte handelt, etwa Partner, Eltern oder eine im Haushalt lebende Person. Das Gesundheit­samt bearbeitet den Antrag und leitet ihn an das Impfzentru­m weiter. Die Personen werden dann kontaktier­t und können einen Impftermin vereinbare­n.

Welchen Impfstoff die Kontaktper­sonen bekommen, wird immer individuel­l entschiede­n, sagt der Sprecher des Düsseldorf­er Impfzentru­ms.

Für Personen unter 60 Jahren etwa ist das Präparat von Astrazenec­a ausgeschlo­ssen.

Für Schwangere selbst empfiehlt die Stiko die Impfung derzeit nicht, dafür sei die Datenlage noch nicht ausreichen­d. Auch zur Impfung in der Stillzeit liegen keine Daten vor, heißt es vom Land NRW. Die Impfung von Schwangere­n ist in Ausnahmefä­llen dennoch möglich, etwa wenn die Mutter wegen Vorerkrank­ungen ein hohes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf hat. Nach einer Nutzen-Risiko-Abwägung und einer Aufklärung könne in Einzelfäll­en geimpft werden.

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RP-FOTO: BRETZ Auch Angehörige von Schwangere­n können geimpft werden.

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