Impfung für Angehörige von Schwangeren möglich
Die Corona-Schutzimpfung bei den Gynäkologen hat noch nicht begonnen. Für Kontaktpersonen gibt es dennoch einen Weg.
DÜSSELDORF Werdende Väter und andere Angehörige von Schwangeren gehören laut Reihenfolge der Ständigen Impfkommission in die Prioritätsgruppe zwei – und haben nun Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren dürfen sich impfen lassen, heißt es vom Land NRW. Vorgesehen ist, dass die Gynäkologen die Angehörigen impfen. Wann die Impfungen bei den Fachärzten losgehen, ist allerdings noch unklar. Für Kontaktpersonen von Schwangeren in Düsseldorf
gibt es dennoch einen Weg, wie sie schon jetzt an eine Impfung kommen können.
Die Angehörigen können einen Antrag auf Höherpriorisierung beim Gesundheitsamt stellen, heißt es von der Stadt Düsseldorf. So können sie schon vor dem Impfstart in den Facharzt-Praxen einen Termin im Impfzentrum bekommen. Dafür hat die Stadt die E-Mail-Adresse impfung.corona@duesseldorf.de eingerichtet. Bislang sind dort mehr als 15.000 Anträge eingegangen.
Der Antrag muss die vollständigen Kontaktdaten der Schwangeren sowie der beiden Kontaktpersonen
enthalten, die geimpft werden sollen. Voraussetzung ist ein aussagekräftiges Attest, zum Beispiel der Mutterpass. Ebenfalls hilfreich ist ein Nachweis, dass es sich bei den Personen tatsächlich um enge Kontakte handelt, etwa Partner, Eltern oder eine im Haushalt lebende Person. Das Gesundheitsamt bearbeitet den Antrag und leitet ihn an das Impfzentrum weiter. Die Personen werden dann kontaktiert und können einen Impftermin vereinbaren.
Welchen Impfstoff die Kontaktpersonen bekommen, wird immer individuell entschieden, sagt der Sprecher des Düsseldorfer Impfzentrums.
Für Personen unter 60 Jahren etwa ist das Präparat von Astrazeneca ausgeschlossen.
Für Schwangere selbst empfiehlt die Stiko die Impfung derzeit nicht, dafür sei die Datenlage noch nicht ausreichend. Auch zur Impfung in der Stillzeit liegen keine Daten vor, heißt es vom Land NRW. Die Impfung von Schwangeren ist in Ausnahmefällen dennoch möglich, etwa wenn die Mutter wegen Vorerkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf hat. Nach einer Nutzen-Risiko-Abwägung und einer Aufklärung könne in Einzelfällen geimpft werden.