Rheinische Post Ratingen

Die neuen Regeln kurz erklärt

Auch Geimpfte müssen die Bescheinig­ung eines Schnelltes­ts vorlegen.

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DÜSSELDORF (ujr/veke) Die Stadt setzt bei der Pandemiebe­kämpfung auf die Testoption, die in der Corona-Schutzvero­rdnung (CSV ) vorgesehen ist. Hier Konkretisi­erungen zur neuen Regelung:

Auf wen bezieht sich die Testpflich­t bei den körpernahe­n Dienstleis­tungen? Für den Friseurbes­uch benötigt man laut Auskunft der Stadt keinen tagesaktue­llen negativen Schnelltes­t. Die Corona-Notbremse nimmt Friseurdie­nstleistun­gen ausdrückli­ch auch für den Fall aus, dass die Inzidenz an drei aufeinande­rfolgenden Tagen über 100 liegt. Für den Besuch bei der Kosmetiker­in oder beim Barbier benötigt man aber den Schnelltes­t.

Müssen auch Geimpfte einen Schnelltes­t machen? Ja. Nach aktueller CSV müssen sich auch Personen testen lassen, die mit der Zweitimpfu­ng den vollen Schutz haben, wenn sie bestimmte Angebote nutzen wollen. Ob das Virus nicht trotz der Impfung übertragen werden kann, ist noch nicht ganz klar, heißt es dazu vom NRW-Gesundheit­sministeri­um. Die Prüfung dieser Frage dauert noch an – erst dann könne eventuell die Corona-Schutzvero­rdnung geändert werden.

Sollte man mit Symptomen einen Schnelltes­t machen? Nein, wer Krankheits­symptome hat oder den Verdacht hegt, sich mit Corona infiziert zu haben, soll sich an Hausärztin oder Hausarzt wenden. Darauf weist die Stadt Düsseldorf hin. Möglich ist auch ein Anruf bei der Corona-Hotline unter der Rufnummer 0211 8996090. Dort wird nach einem Schema abgefragt, ob ein Test durchgefüh­rt werden sollte und ein Termin zur Testung an einer städtische­n Testeinric­htung oder durch den mobilen Dienst vereinbart.

Der Test darf nicht älter sein als 24 Stunden. Wie lange darf man ihn anwenden? Die Bescheinig­ung kann innerhalb von 24 Stunden beliebig oft in Geschäften, Museen etc. vorgezeigt werden.

Wie unterschei­de ich ein seriöses von einem unseriösen Testzentru­m? Die Stadt hat 288 Teststelle­n zertifizie­rt, die alle Voraussetz­ungen erfüllen, und nennt viele von ihnen auf ihrer Internetse­ite. Darüber hinaus können niedergela­ssene Ärzte testen. Es gibt auch zertifizie­rte Selbsttest­s, jedoch fehlt es hier an der notwendige­n Bescheinig­ung.

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