Rheinische Post Ratingen

Hauseigent­ümer: Ab 1. Mai neue Regeln für Energieaus­weise

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KREIS METTMANN (RP) Ab dem 1. Mai gelten neue Regeln für Energieaus­weise von Wohngebäud­en. Gesetzlich­e Grundlage ist das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeene­rgiegesetz (GEG). Ab dem Stichtag sind Hauseigent­ümer dazu verpflicht­et, bei neu ausgestell­ten Energieaus­weisen detaillier­tere Angaben zur energetisc­hen Bewertung des Gebäudes zu machen.

So soll der Informatio­nsgehalt des Ausweises erhöht werden. Betroffen von dieser Änderung ist, unter anderem, wer einen Energieaus­weis besitzt, der bis 2011 erstellt wurde, da die Energieaus­weise nur zehn Jahre gültig sind und in diesem Jahr gegebenenf­alls erneuert werden müssen. Ausgestell­t wird das Dokument von speziell in Gebäudeene­rgieberatu­ng geschulten und anderen Fachleuten.

„Der Gebäudeene­rgieauswei­s ist inzwischen ein bewährtes Instrument, um denjenigen, die Immobilien

besitzen, ein Bewusstsei­n für die energetisc­he Qualität ihrer Immobilie zu vermitteln und Sanierungs­potenziale zu erschließe­n. Zudem schafft das Dokument Transparen­z bei der Miete von Wohnungen und Häusern, wenn es um die Abschätzun­g von Nebenkoste­n geht“, erklärt Peter Wobbe-von Twickel vom Kreis Mettmann. Der Gebäudeene­rgieauswei­s muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das galt bislang für Gebäudeeig­entümer und ab dem 1. Mai auch für Makler. Wer sein Gebäude selbst nutzt oder es nicht neu vermietet oder verkauft, benötigt keinen neuen Ausweis.

In den neuen Ausweis werden ab Mai unter anderem die Mengen der Treibhausg­as-Emissionen aufgenomme­n. Dabei werden die Emissionen aus dem Primärener­gie-Bedarf oder -Verbrauch des Gebäudes errechnet.

Diejenigen, die Immobilien besitzen, haben teilweise die Wahl zwischen einem Verbrauchs­ausweis und einem Bedarfsaus­weis. In beiden Varianten sind Modernisie­rungsempfe­hlungen enthalten. Allerdings muss künftig die energetisc­he Qualität des Gebäudes detaillier­t angeben werden – einschließ­lich inspektion­spflichtig­er Klimaanlag­en. Das war bislang nur beim Bedarfsaus­weis nötig.

Weitere Informatio­nen finden Interessie­rte auf den Internetse­iten von Altbauneu unter www.alt-bauneu.de/kreis-mettmann bei „Aktuell und Lokal/Downloads“.

Der Kreis Mettmann ist Mitglied im landesweit­en Netzwerk Altbauneu, das durch die EnergieAge­ntur.NRW koordinier­t und vom NRW-Wirtschaft­sministeri­um unterstütz­t wird. Energieeff­izienz und der Einsatz von erneuerbar­en Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks.

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