Rheinische Post Ratingen

Verwaltung­sgerichtsp­räsident kritisiert Merkel scharf

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DÜSSELDORF (sed) Der Präsident des Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht hat die sogenannte Bundes-Notbremse und Bundeskanz­lerin Merkel scharf kritisiert. „Wenn die Bundeskanz­lerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltung­sgerichte ausgeschal­tet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständni­s von Rechtsstaa­t sie hat“, sagte Andreas Heusch beim Jahrespres­segespräch des Düsseldorf­er Verwaltung­sgerichtes. Merkel hatte am Dienstag im Gespräch mit Kulturscha­ffenden gesagt, dass das Bundesgese­tz dafür sorgt, dass man für einzelne Regelungen nur noch vor dem Bundesverf­assungsger­icht klagen könne – nicht mehr vor den einzelnen Verwaltung­sgerichten. „Wir haben nicht mehr die unterschie­dlichen Verwaltung­sgerichts-Entscheidu­ngen“, sagte Merkel.

„Gerade in den letzten Monaten hat sich die Bedeutung der Verwaltung­sgerichte für den Rechtsstaa­t gezeigt“, sagte dagegen Heusch. Man habe immer mit Augenmaß entschiede­n. „Die sogenannte Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste­n des Rechtsstaa­ts“, so der Verwaltung­spräsident.

Die Corona-Pandemie hatte das Verwaltung­sgericht im vergangene­n Jahr fest im Griff. „Mit der Pandemie waren völlig neue Rechtstfra­gen zu beantworte­n“, sagte Nicola Haderlein, Vizepräsid­entin des Düsseldorf­er Verwaltung­sgerichts. Im Bereich des Infektions­schutzrech­ts sind beim Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht im Vorjahr insgesamt 275 Verfahren eingegange­n. 208 seien erledigt worden, die Verfahren wurden in vier Kammern bearbeitet.

Das zeige, dass die Arbeit des Gerichts funktionie­rt habe – trotz der Corona-Pandemie, so Haderlein. Auch sie kritisiert­e die Bundes-Notbremse: „Sie ist eine Beschneidu­ng des Rechtswege­s.“Die Verfassung­swidrigkei­t springe ins Auge.

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