Musikalische Ausbildung gibt‘s nicht gratis
Im Ortsrecht sind auch die Gebührensatzungen verankert. Wir haben uns sieben Einrichtungen angeschaut.
HEILIGENHAUS Gebühren zeichnen sich im Gegensatz zu der Erhebung von Steuern dadurch aus, dass eine konkrete Gegenleistung, eine Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit der Verwaltung erfolgt. Unterschieden wird in Verwaltungsgebühren, allen voran bei personellem Einsatz oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, dann als Benutzungsgebühren.
Das zeigte sich zum Beispiel jüngst bei der vom Rat beschlossenen Aussetzung der Benutzungsgebühren für die Stadtbücherei als Tagesoder
Jahresgebühren. Ab 1. August fallen hier die Kosten von 18 Euro Jahres-Benutzungsgebühr oder 3 Euro für die Tagesnutzungsgebühr auch für die erwachsenen Nutzer für zwei Jahre weg. Bereits seit 2019 sind die Nutzungsentgelte für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr oder bis zur Beendigung ihrer Schulausbildung unbefristet ausgesetzt. Die Versäumnisentgelte pro entliehenem Gegenstand betragen weiterhin 1 Euro bei bis zu einer Woche verspäteter Rückgabe.
Die Einsätze der Feuerwehr sind grundsätzlich unentgeltlich, allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde beispielsweise oder wenn eine Person die Feuerwehr vorsätzlich grundlos oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert. Pro Stunde kostet der Einsatz pro Feuerwehrfrau und -mann 21 Euro, und je Fahrzeuggruppe durchschnittlich 25 Euro, der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen liegt bei einem Kostenpunkt von 115 Euro.
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule der Stadt Heiligenhaus und für das Ausleihen von Instrumenten werden ebenfalls Gebühren erhoben. Bei einer Unterrichtsstunde pro Woche summieren sich hier die Kosten für die musikalische Früherziehung bei 300 Euro pro Jahr. Instrumentaler Einzelunterricht (45 Minuten) liegt bei zwei Schülern bei 540 im Jahr, ab fünf Schülern bei 354 Euro. Einzelunterricht kostet bei Tasteninstrumenten 1008 Euro im Jahr, bei allen anderen Instrumenten 864 Euro. Für Familienangehörige gibt es ab der zweiten Person eine Ermäßigung
von 20 Prozent. Für Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die nicht in Ausbildung sind, ergibt sich ein Zuschlag von 50 Prozent.
Auch für die Leistungen des Standesamtes fallen Verwaltungsgebühren an. Beispielsweise für die Eheschließung. Hier kostet die „Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses“59 Euro. Wer eine nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt wünscht, der wird mit 108 Euro zur Kasse gebeten, ebenso wie für die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles. Wer hier nach einer Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung verlangt, für den fallen Gebühren von 30 Euro an.
Wer einen Marktstand auf dem Wochenmarkt anbietet, der muss eine Benutzungsgebühr von 81 Cent pro beanspruchtem Quadratmeter
zahlen. Entschieden wird hier nach Jahres- oder Tageserlaubnis. Für letzteres wird ein zusätzliche Bearbeitungsgebührt je Markttag von 7,65 Euro erhoben. Die Jahreserlaubnis für das Folgejahr ist spätestens zum 15. Oktober eines jeden Jahres zu beantragen.
Die Jahresgebühr für die Müllabfuhr beträgt als Festgebühr je Einwohner/Einwohnervergleichswert 44,70 Euro. Zusatzgebühr je Kilo Restabfall 0,17 Euro, Zusatzgebühr je Kilo Bioabfall 0,11 Euro.
Die Gebühren für die Straßenreinigung betragen bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung je Meter Grundsücksseite bei Straßen, die dem Anliegerverkehr dienen 5,74 Euro, bei Straßen des innerörtlichen Verkehrs 7,94 und bei Straßen für den überörtlichen Verkehr 7,27 Euro.