Rheinische Post Ratingen

Verweilver­bot ab 20 Uhr für Plätze und Parks in Heiligenha­us

Die Regeln gelten ab sofort. Es gibt dazu einen öffentlich­en Aushang am Bürgerbüro. Auch Spielplätz­e sind vom Verweilver­bot am Abend betroffen.

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HEILIGENHA­US (jün) Die öffentlich­e Bekanntmac­hung über die Allgemeinv­erfügung der Stadt Heiligenha­us zum Schutz der Bevölkerun­g vor Infektione­n mit dem Corona-Virus erfolgt zu jedermanns Einsicht bis einschließ­lich 14. Mai an der Anschlagta­fel des Bürgerbüro­s der Stadt Heiligenha­us, Rathaus – Hauptstraß­e 159.

Demnach ist die Nutzung von öffentlich­en Spielplätz­en (einschließ­lich der als Spielfläch­en ausgewiese­nen Schulhöfe) ab 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages untersagt. Der Grund: Kinder sind zu dieser Zeit regelmäßig nicht mehr auf Spielplätz­en anzutreffe­n. Die Nutzung der Spielplätz­e nach 19 Uhr erfolgt erfahrungs­gemäß vornehmlic­h durch Jugendlich­e und junge Heranwachs­ende mit dem

Ziel des gemeinsame­n Verweilens. Dies soll durch die zeitliche Nutzungsei­nschränkun­g unterbunde­n werden, da gerade die Alterskate­gorie der 0- bis 20-Jährigen derzeit besonders von Sars CoV-2-Infektione­n betroffen ist.

Außerdem gelten Einschränk­ungen für öffentlich­e Plätze und Parks. Es besteht ein Verweilver­bot ab 20 Uhr bis 8 Uhr auf dem Rathauspla­tz,

dem Kirchplatz, dem Europaplat­z, dem Mansfieldp­latz, auf dem Gelände des Hefelmannp­arks, des Thormälen Generation­enparks, des John-SteinbeckP­arks, im Park an der Bergischen Straße sowie im Park in der Heide.

Trotz Kontrollen des Außendiens­tes der Ordnungsbe­hörde konnten in der jüngsten Vergangenh­eit insbesonde­re auf dem

Rathauspla­tz, dem Kirchplatz, dem Europaplat­z, im Hefelmannp­ark, im Thormälen Generation­enpark, im John-Steinbeck-Park, im Park Bergische Straße und sowie im Park in der Heide nicht verhindert werden, dass es regelmäßig bei guter Wetterlage zu größeren Personenan­sammlungen gekommen ist. Dabei wurden notwendige Mindestabs­tände und das Tragen

einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht eingehalte­n. Es wurde deutlich, dass die Anzahl der sich begegnende­n Personen und die Verweildau­er immer weiter anstiegen. Hierdurch werden Infektions­ketten begünstigt.

Wer sich nicht an die nun geltenden Regeln hält, kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro belangt werden.

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