Bußgeld für Kölner Firma wegen Schulranzen-Kartells
KÖLN/BONN (sed) Das Bundeskartellamt in Bonn hat ein Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro gegen den Kölner Schulrucksack-Hersteller Fond Of verhängt. Fond Of ist vor allem für die Marken Ergobag und Satch bekannt. Grund des Bußgeldes ist eine Einschränkung des Preiswettbewerbs.
„Das Unternehmen Fond Of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten“, so Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. Das Unternehmen habe nach Erkenntnissen der Wettbewerbsbehörde systematisch kontrolliert, dass Händler die Rucksäcke und Schulranzen zu den von Fond Of festgelegten Mindestpreisen verkaufen. Zudem sei die Einhaltung der Mindestpreise mit Sanktionen durchgesetzt worden. Das ist nicht erlaubt. Seit 1974 dürfen Händler in Deutschland lediglich eine unverbindliche Preisempfehlung abgeben. Daran hielt sich Fond Of demnach nicht – und das im Zeitraum von 2010 bis 2019. Im Januar 2019 untersuchte das Bundeskartellamt den Fall.
„Vertikale Preisbindungen gehen häufig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und können dazu führen, dass diese im Ergebnis höhere Preise zahlen müssen. Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel“, so Kartellamtschef Mundt.
Das Amt schreibt in einer Pressemitteilung, dass Fond Of mit den Behörden umfassend kooperiert habe und das Verfahren einvernehmlich abgeschlossen worden sei. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig, die Verfahren gegen die beteiligten Händler und die handelnden Personen der Firma wurden eingestellt.