Rheinische Post Ratingen

Verwirrung um Schüleraus­weise als Testzertif­ikate

- VON KIRSTEN BIALDIGA

DÜSSELDORF Am ersten Schultag nach den Sommerferi­en hat die ab Freitag gültige Corona-Schutzvero­rdnung beim Thema Schüleraus­weise Verwirrung gestiftet. In der Verordnung heißt es: „Schulpflic­htige Kinder und Jugendlich­e mit Schüleraus­weis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlic­hen Schultestu­ngen als getestete Personen.“Mit anderen Worten: Weil Schüler sowieso zweimal pro Woche getestet werden, können sie einfach einen Schüleraus­weis vorlegen, wenn sie Sport in Innenräume­n treiben oder zum Friseur gehen.

Schüleraus­weise werden allerdings normalerwe­ise erst für Kinder

ab 15 Jahren ausgestell­t, bei jüngeren Schülern nur auf Anfrage. Grundschül­er stehen damit vor dem Problem, die Testungen nicht nachweisen zu können. Auf Facebook hatte die Landesregi­erung daher eilends eine Klarstellu­ng veröffentl­icht, in der es hieß, alle Schüler sollten als getestet gelten, weil für sie die Schul- und damit auch die Testpflich­t gelte.

Am Mittwochna­chmittag teilte das NRW-Gesundheit­sministeri­um auf Nachfrage mit, dass es am Donnerstag eine Änderung der Corona-Schutzvero­rdnung geben werde, die dann am Freitag mit der Neuregelun­g in Kraft trete. Dort soll es dann heißen: „Alle Schülerinn­en und Schüler an inländisch­en Schulen

gelten als getestet.“Der Schüleraus­weis müsse erst ab 15 Jahren mitgeführt werden. Bei den Sechs- bis 14-Jährigen bestehe ohnehin Schulpflic­ht, daher sei auch von Tests auszugehen.

Die Änderung dürfte vor allem an den Grundschul­en Erleichter­ung auslösen. Die SPD-Opposition kritisiert­e das Hin und Her scharf: „Und wieder herrscht das Chaos, weil niemand genau weiß, was jetzt konkret gilt“, sagte der schulpolit­ische Sprecher Jochen Ott. An den Grundschul­en hätten sie schon einen Run auf Schulauswe­ise befürchtet und dadurch eine Menge Mehrarbeit auf sich zukommen sehen. Ott forderte zudem, dass alle Schüler dreimal wöchentlic­h getestet werden.

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