Verwirrung um Schülerausweise als Testzertifikate
DÜSSELDORF Am ersten Schultag nach den Sommerferien hat die ab Freitag gültige Corona-Schutzverordnung beim Thema Schülerausweise Verwirrung gestiftet. In der Verordnung heißt es: „Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.“Mit anderen Worten: Weil Schüler sowieso zweimal pro Woche getestet werden, können sie einfach einen Schülerausweis vorlegen, wenn sie Sport in Innenräumen treiben oder zum Friseur gehen.
Schülerausweise werden allerdings normalerweise erst für Kinder
ab 15 Jahren ausgestellt, bei jüngeren Schülern nur auf Anfrage. Grundschüler stehen damit vor dem Problem, die Testungen nicht nachweisen zu können. Auf Facebook hatte die Landesregierung daher eilends eine Klarstellung veröffentlicht, in der es hieß, alle Schüler sollten als getestet gelten, weil für sie die Schul- und damit auch die Testpflicht gelte.
Am Mittwochnachmittag teilte das NRW-Gesundheitsministerium auf Nachfrage mit, dass es am Donnerstag eine Änderung der Corona-Schutzverordnung geben werde, die dann am Freitag mit der Neuregelung in Kraft trete. Dort soll es dann heißen: „Alle Schülerinnen und Schüler an inländischen Schulen
gelten als getestet.“Der Schülerausweis müsse erst ab 15 Jahren mitgeführt werden. Bei den Sechs- bis 14-Jährigen bestehe ohnehin Schulpflicht, daher sei auch von Tests auszugehen.
Die Änderung dürfte vor allem an den Grundschulen Erleichterung auslösen. Die SPD-Opposition kritisierte das Hin und Her scharf: „Und wieder herrscht das Chaos, weil niemand genau weiß, was jetzt konkret gilt“, sagte der schulpolitische Sprecher Jochen Ott. An den Grundschulen hätten sie schon einen Run auf Schulausweise befürchtet und dadurch eine Menge Mehrarbeit auf sich zukommen sehen. Ott forderte zudem, dass alle Schüler dreimal wöchentlich getestet werden.