Mann lässt Hund in heißem Auto
Vor Gericht musste sich der Barbesitzer nun wegen Tierquälerei verantworten.
DÜSSELDORF (wuk) Als Tierquäler wollte ein 50-jähriger Barbesitzer aus der Altstadt auf keinen Fall verurteilt werden. Als Angeklagter vor dem Amtsgericht gab er zwar zu, den Hund seiner Freundin vor einem Jahr bei brütender Sommerhitze auf einen Supermarkt-Parkplatz rund 20 Minuten lang im Auto eingesperrt zu haben – während er vergessene Einkäufe nachholte. Aber „er ist ein Tierfreund“, so seine Anwältin. Dem Hund sei es im Auto auch „nicht schlecht gegangen“.
Zumindest bei anderen Markt-Kunden erregte der Cocker-Spaniel Mitleid, einer ließ über die Marktleitung drei Mal das Kennzeichen des Autos ausrufen, in dem der Hund „stark hechelnd und ziemlich fertig“in der prallen Mittagshitze bei rund 30 Grad Celsius ausharrte. Andere Kunden sollen versucht haben, die Autoscheiben herunter zu drücken. Als nach einer knappen halben Stunde die Polizei dazukam, tauchte auch der Barbesitzer auf. Er habe „Glück gehabt, dass dem Hund kein größerer Schaden entstanden ist“, stellte der Richter fest. Laut Tierschutzgesetz können bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe fällig werden, wenn einem Tier „länger anhaltende Schmerzen und Leiden“zugefügt werden.
Die unklare Gesetzes-Formulierung darüber, was „länger anhaltend“bedeutet, kam dem Angeklagte zugute. Da der Hund nicht kollabiert ist oder dauerhafte Schäden erlitt, wurde das Verfahren „wegen geringer Schuld“eingestellt. Unter der Auflage, dass er 600 Euro zahlt. Das hat er sofort akzeptiert.