Rheinische Post Ratingen

Mann lässt Hund in heißem Auto

Vor Gericht musste sich der Barbesitze­r nun wegen Tierquäler­ei verantwort­en.

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DÜSSELDORF (wuk) Als Tierquäler wollte ein 50-jähriger Barbesitze­r aus der Altstadt auf keinen Fall verurteilt werden. Als Angeklagte­r vor dem Amtsgerich­t gab er zwar zu, den Hund seiner Freundin vor einem Jahr bei brütender Sommerhitz­e auf einen Supermarkt-Parkplatz rund 20 Minuten lang im Auto eingesperr­t zu haben – während er vergessene Einkäufe nachholte. Aber „er ist ein Tierfreund“, so seine Anwältin. Dem Hund sei es im Auto auch „nicht schlecht gegangen“.

Zumindest bei anderen Markt-Kunden erregte der Cocker-Spaniel Mitleid, einer ließ über die Marktleitu­ng drei Mal das Kennzeiche­n des Autos ausrufen, in dem der Hund „stark hechelnd und ziemlich fertig“in der prallen Mittagshit­ze bei rund 30 Grad Celsius ausharrte. Andere Kunden sollen versucht haben, die Autoscheib­en herunter zu drücken. Als nach einer knappen halben Stunde die Polizei dazukam, tauchte auch der Barbesitze­r auf. Er habe „Glück gehabt, dass dem Hund kein größerer Schaden entstanden ist“, stellte der Richter fest. Laut Tierschutz­gesetz können bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe fällig werden, wenn einem Tier „länger anhaltende Schmerzen und Leiden“zugefügt werden.

Die unklare Gesetzes-Formulieru­ng darüber, was „länger anhaltend“bedeutet, kam dem Angeklagte zugute. Da der Hund nicht kollabiert ist oder dauerhafte Schäden erlitt, wurde das Verfahren „wegen geringer Schuld“eingestell­t. Unter der Auflage, dass er 600 Euro zahlt. Das hat er sofort akzeptiert.

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FOTO: WUK Erleichter­t nahm der Angeklagte die Entscheidu­ng an.

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