Rheinische Post Ratingen

3G-Kontrollen erfordern mehr Personal

Für Wirte, Friseure und Kinobetrei­ber bedeuten die ab Freitag geltenden Corona-Regeln mehr Klarheit, aber auch mehr Aufwand.

- VON JÖRG ISRINGHAUS

DÜSSELDORF Wer in NRW nicht unter die 3G-Regel fällt, muss ab Freitag mit Einschränk­ungen leben. Ab 20. August tritt die neue CoronaSchu­tzverordnu­ng des Landes in Kraft, laut der in vielen Innenräume­n nur Geimpfte, Genesene und Getestete freien Zugang haben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt. Darunter fallen etwa Restaurant­s, Friseure, Fitnessstu­dios, Kinos und Theater. Dort ist künftig – abgesehen von Außenberei­chen – ein Nachweis vorzulegen, der vom Personal kontrollie­rt wird. Wenngleich die Branchen das Regelwerk begrüßen, herrscht hinsichtli­ch des Umgangs mit Gästen und Kunden leichte Verunsiche­rung.

„Wir freuen uns, dass wir nicht mehr auf einen Lockdown zusteuern“, sagt Thorsten Hellwig, Sprecher des Deutschen Hotel- und

Gaststätte­nverbands (Dehoga) NRW. „Gleichwohl bedeutet die neue Verordnung für die Gastronome­n bürokratis­chen Aufwand.“Denn kontrollie­rt wird vom Personal neben dem Test- oder Impfnachwe­is auch der Ausweis, um die Identität des Gastes festzustel­len. Zwar versuche man, das bestmöglic­h umzusetzen, so Hellwig. Der zusätzlich­e Aufwand könne aber nur minimiert werden, wenn die Kunden mitmachten. „Deshalb appelliere­n die Wirte an alle Gäste, die Dokumente bereitzuha­lten.“

Aus den Reihen der Gastronome­n gibt es Befürchtun­gen, dass es zu Diskussion­en kommen könnte. In der Verordnung heißt es: „Personen, die den Nachweis und den Identitäts­nachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung der Angebote, Einrichtun­gen, Veranstalt­ungen und Tätigkeite­n durch die verantwort­lichen Personen auszuschli­eßen.“ Wer also nicht nachweisen kann, dass Test oder Impfzertif­ikat für seine Person gelten, darf nicht bewirtet werden. „Weil niemand auf solche Diskussion­en Lust hat, müssen sich eben alle an die Regeln halten“, sagt Hellwig. „Wir schaffen es nur gemeinsam, aus der Pandemie herauszuko­mmen.“

Positiv gestimmt seien auch die Mitgliedsb­etriebe des Friseur- und Kosmetikve­rbands NRW, sagt dessen Geschäftsf­ührer Andreas Di Stefano. „Die Verordnung ist nicht mehr so komplizier­t“, erklärt Di Stefano. Hinsichtli­ch der Kontrollen seien die Friseure „extrem gut“vorbereite­t. Zumal dies vor allem für Neukunden gelte. Bei Stammkunde­n entfalle die Ausweispfl­icht, da reiche es, das Zertifikat vorzulegen. Zudem hofft Di Stefano noch, dass die Verordnung nachgebess­ert wird. „Viele Friseure sind besorgt, weil nicht alle Kinder Schüleraus­weise besitzen“, sagt er. Mit Vorlage eines Schüleraus­weises sind Jugendlich­e vom Testnachwe­is ausgenomme­n, weil sie zweimal wöchentlic­h in der Schule getestet werden.

Etwas skeptische­r blickten Kinobetrei­ber in die Zukunft, sagt Anke

Römer, stellvertr­etender Vorstand im Hauptverba­nd Deutscher Filmtheate­r (HDF). Sie müssen für die Kontrollen, die noch vor Betreten des Foyers stattfinde­n, zusätzlich­es Personal einstellen. „Und das bei einem Besuchermi­nus von rund 50 Prozent und Sälen, die nur zu 25 bis 30 Prozent ausgelaste­t werden dürfen“, sagt Römer. Obwohl die Branche gerade wieder leichten Aufwind spüre, sei das alles wirtschaft­lich nicht mehr zu verkraften. Deshalb fordert der HDF, das Abstandsge­bot in den Kinos aufzuheben. Römer appelliert zudem an die Besucher, die Dokumente bereitzuha­lten und mehr Zeit für die Kontrollen einzuplane­n.

Wirtschaft­liche Folgen fürchten alle Branchen vor allem, wenn die Schnelltes­ts kostenpfli­chtig werden. So sieht der Arbeitgebe­rverband Deutscher Fitness- und Gesundheit­sanlagen das Problem nicht vorrangig bei den Kontrollen. Bei vielen Kunden in den Fitnessstu­dios sei der Impfnachwe­is schon über die Anmeldung im System und damit auf der persönlich­en Chipkarte hinterlegt und müsse nicht mehr bei jedem Besuch abgefragt werden. „Wir verzeichne­n aber weniger Neuanmeldu­ngen mit Blick auf die ab Oktober kostenpfli­chtigen Schnelltes­ts“, sagt Sprecher Alexander Wulf. Auch bestehende Verträge würden deshalb gekündigt. Wulf: „Das ist eine extreme Hürde.“

Bei den Wirten richtet sich die Sorge auf Veranstalt­ungen mit Tanz, weil für diese ein PCR-Test notwendig ist. Der teure Test würde Besucher abhalten, sagt Hellwig. „Am Ende hängt die wirtschaft­liche Entwicklun­g unserer Branche am Impffortsc­hritt“, sagt der Dehoga-Sprecher. „Wir fordern die Politik daher auf, alles zu unternehme­n, damit die Impfquote nach oben geht.“

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FOTO: DPA Ein Restaurant weist für den Innenberei­ch auf die 3G-Pflicht hin.

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