Fernstudium an katholischen Hochschulen hat neue Regeln
VATIKANSTADT (kna) Der Vatikan hat nach mehrjähriger Beratung neue Richtlinien für das Fernstudium an kirchlichen Hochschulen veröffentlicht. Alle katholischen Fakultäten und Universitäten seien aufgefordert, „sich mit den neuen Technologien in immer angemessenerer Weise auszustatten und dabei auch Formen der Zusammenarbeit, der gemeinsamen Forschung und die Sorge um die technische und pädagogische Qualität zu entwickeln“, heißt es in einem von der Bildungskongregation veröffentlichten Papier.
Bisherige Grundlage für das Fernstudium und alle digitalen Formate ist der 2018 veröffentlichte Papsterlass „Veritatis gaudium“zum Hochschulstudium. Das Schreiben – anknüpfend an ein Vorgängerdokument von 1979 – setzte neue Prioritäten für Forschung und Lehre und soll helfen, die kirchliche Hochschullandschaft an Bildungsreformen wie den Bolognaprozess anzupassen, auch hinsichtlich der EDV-Ausstattung und neueren didaktischen Methoden. Alle Vorgaben
beziehen sich dabei auf Institutionen, die akademische Grade mit kanonischer Wirkung und unter Vollmacht des Heiligen Stuhls verleihen. Das Papier nimmt die Bildungskongregation zum Anlass, kirchliche Fakultäten und Universitäten aufzurufen, „sich mit den Neuerungen der Apostolischen Konstitution ‚Veritatis gaudium‘ immer mehr vertraut zu machen“.
Das von Franziskus vorgelegte Schreiben wurde in der Hochschulwelt durchaus mit Skepsis aufgenommen. So beklagten deutsche Theologen, dass der Erlass über die Arbeit kirchlicher Hochschulen und Fakultäten das „überholte Bild einer auf Gehorsam ausgerichteten“und „lehramtlich strengstens kontrollierten Theologie“festschreibe. In einer Erklärung des Katholisch-Theologischen Fakultätentags hieß es 2019, dass theologische Forschung immer wieder Neues zu entdecken und Altes hinter sich zu lassen habe. Der experimentelle und innovative Charakter der Theologie gehöre zu ihrem Wesen als Wissenschaft.