Freispruch im Bierkartell-Prozess gefordert
Carlsberg wehrt sich in Düsseldorf vor Gericht gegen Millionen-Bußgeld wegen vermeintlicher Absprachen.
DÜSSELDORF (dpa/mah) In der Neuauflage des Bierkartell-Verfahrens gegen Carlsberg Deutschland will der Brauereiriese einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts über 62 Millionen Euro endgültig vom Tisch bekommen. „Am Endes des Verfahrens kann aus unserer Sicht nur ein Freispruch für Carlsberg stehen“, sagte der Rechtsanwalt des Brauereiriesen, Jürgen Wessing, am Freitag zum Prozessauftakt vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG).
Der Hintergrund ist buchstäblich bierernst, denn es geht um viel Geld: Das Bundeskartellamt hatte 2014 gegen zahlreiche namhafte Brauereien wie Bitburger, Warsteiner, Veltins, Krombacher Radeberger, und eben Carlsberg wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 330 Millionen Euro verhängt. „Der Umsatz der Branche liegt bei weit über sieben Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts dieser Umsätze sind die hohe Bußgelder angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt damals.
Der international tätige, dänische Brauereiriese Carlsberg hatte dies im Gegensatz zu den meisten anderen Brauereien jedoch nicht hingenommen und Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Damit begann ein für die
Bierbranche beispielloser Justizmarathon. Zunächst hatte Carlsberg juristischen Erfolg. Denn das OLG Düsseldorf stellte das Verfahren wegen Verjährung ein. Doch wurde diese Entscheidung im vergangenen Jahr vom Bundesgerichtshof komplett aufgehoben. Der Fall muss daher jetzt vor einem anderen Senat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts neu verhandelt werden. Dafür sind zunächst 33 Verhandlungstage bis Ende November angesetzt. Carlsberg-Rechtsanwalt Wessing zeigte sich zum Auftakt siegesgewiss. „Carlsberg hat keine Preise abgesprochen“, betonte er.