Drei Monate Altstadtverbot für Intensivtäter
ALTSTADT (csr/sg) 15 Mal in zwölf Wochen ist ein 30-jähriger Mann aus Düsseldorf in der Altstadt strafrechtlich aufgefallen. Jetzt hat die Polizei ein Verbot zum Betreten der Altstadt (Bereichsbetretungsverbot) gegen ihn verhängt. Dem Mann werden neben Körperverletzungsdelikten und Diebstählen auch mindestens vier Fälle vorgeworfen, in denen er Frauen belästigt und unsittlich berührt haben soll. Derzeit befindet sich der einschlägig vorbestrafte Düsseldorfer in Untersuchungshaft. Erst im Anschluss an seine Entlassung wird dann das Altstadtverbot greifen. Wird er im Lauf der dreimonatigen Gültigkeit dort von der Polizei angetroffen, drohen ihm ein beträchtliches Zwangsgeld oder sogenannte Zwangshaft, zumindest aber eine Ingewahrsamnahme.
Das Landespolizeigesetz erlaubt diese Maßnahme zur Gefahrenabwehr. In Düsseldorf hat die Polizei von dieser Möglichkeit aber bislang meist nur im Vorfeld von Fußballspielen, Demonstrationen oder Karneval gegen einschlägig bekannte Straftäter Gebrauch gemacht. Lediglich in Einzelfällen waren solche Betretungsverbote auch schon einmal gegen jugendliche Straftäter ausgesprochen worden. Offenbar will die Polizei aber in der Altstadt nun härter durchgreifen, und das nicht nur bei dem 30-Jährigen. Derzeit werde geprüft, ob temporäre Bereichsbetretungsverbote auch für weitere bekannte Altstadt-Störer angewendet werden können, teilte ein Polizeisprecher mit. Dies sei – wie die geplante Erweiterung der Videobeoachtung – Teil des polizeilichen Konzepts für eine sichere Altstadt.