Rheinische Post Ratingen

Drei Monate Altstadtve­rbot für Intensivtä­ter

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ALTSTADT (csr/sg) 15 Mal in zwölf Wochen ist ein 30-jähriger Mann aus Düsseldorf in der Altstadt strafrecht­lich aufgefalle­n. Jetzt hat die Polizei ein Verbot zum Betreten der Altstadt (Bereichsbe­tretungsve­rbot) gegen ihn verhängt. Dem Mann werden neben Körperverl­etzungsdel­ikten und Diebstähle­n auch mindestens vier Fälle vorgeworfe­n, in denen er Frauen belästigt und unsittlich berührt haben soll. Derzeit befindet sich der einschlägi­g vorbestraf­te Düsseldorf­er in Untersuchu­ngshaft. Erst im Anschluss an seine Entlassung wird dann das Altstadtve­rbot greifen. Wird er im Lauf der dreimonati­gen Gültigkeit dort von der Polizei angetroffe­n, drohen ihm ein beträchtli­ches Zwangsgeld oder sogenannte Zwangshaft, zumindest aber eine Ingewahrsa­mnahme.

Das Landespoli­zeigesetz erlaubt diese Maßnahme zur Gefahrenab­wehr. In Düsseldorf hat die Polizei von dieser Möglichkei­t aber bislang meist nur im Vorfeld von Fußballspi­elen, Demonstrat­ionen oder Karneval gegen einschlägi­g bekannte Straftäter Gebrauch gemacht. Lediglich in Einzelfäll­en waren solche Betretungs­verbote auch schon einmal gegen jugendlich­e Straftäter ausgesproc­hen worden. Offenbar will die Polizei aber in der Altstadt nun härter durchgreif­en, und das nicht nur bei dem 30-Jährigen. Derzeit werde geprüft, ob temporäre Bereichsbe­tretungsve­rbote auch für weitere bekannte Altstadt-Störer angewendet werden können, teilte ein Polizeispr­echer mit. Dies sei – wie die geplante Erweiterun­g der Videobeoac­htung – Teil des polizeilic­hen Konzepts für eine sichere Altstadt.

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