Baugenehmigung verärgert Politik
Die Bezirksvertretung 5 wurde zu drei Bauanträgen nicht gehört und fühlt sich übergangen. Deshalb hat sie Dringlichkeitsanträgen nicht zugestimmt – ein bislang einmaliger Vorgang.
STADTBEZIRK 5 Eigentlich wollte die Bezirksvertretung 5 in ihrer jüngsten Sitzung über drei Bauprojekte abstimmen. Doch dazu kam es nicht. Das Gremium wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.
Die Vorgeschichte In ihrer Sitzung vor der Sommerpause am 29. Juni haben die Mitglieder der Bezirksvertretung 5 zwei Bauanträge und eine Bauvoranfrage vertagt, weil es dazu noch Beratungsbedarf gab. Dabei ging es um den Neubau von jeweils zwei Mehrfamilienhäusern in der Angermunder Straße 69 und an der Unterdorfstraße 10 und von sechs Doppelhäusern am Leuchtenberger Kirchweg. Besonders die beiden letzten Vorhaben werden von den Politikern kritisch gesehen, da dort die Siedlungen stark nachverdichtet werden sollen und zudem ihren Charakter verlieren. Am Leuchtenberger Kirchweg würden etwa zwölf neue Wohneinheiten entstehen, wo bislang nur eine Villa existiert. Anwohner beschweren sich bereits über die Pläne.
Die Dringlichkeitsentscheidung Am 26. Juli wurden dem Bezirksbürgermeister Stefan Golißa (CDU) und seinem Stellvertreter Jürgen Gocht (Grüne) von der Verwaltung Dringlichkeitsentscheidungen zu den drei Projekten vorgelegt und von diesen genehmigt. Die Verwaltung begründet das Vorgehen unter anderem mit Fristen, die eingehalten werden müssten. „Dem Bauherrn ist ein Zuwarten auf eine Entscheidung in der nächsten BV-Sitzung, die sich durch die Sommerpause um zehn Wochen verschiebt, nicht zuzumuten. Er könnte aufgrund dessen die Gemeinde auf Untätigkeit verklagen, da das Vorhaben bereits entscheidungsreif und genehmigungsfähig ist“, sagt die Verwaltung. Zum Leuchtenberger Kirchweg heißt es außerdem: „Das Bauvorhaben schafft neuen dringend benötigten Wohnraum. Der Bauherr benötigt Planungssicherheit.“
Die Kritik Dringlichkeitsentscheidungen müssen noch von den zuständigen Gremien, in diesem Fall die Bezirksvertretung, genehmigt werden. Das ist diesmal aber nicht passiert. Bis auf den Bezirksbürgermeister, der nicht gegen seine eigene Entscheidung stimmen wollte, haben alle Parteien ihre Zustimmung verweigert. „Solche Dringlichkeitsentscheidungen benötigen nach der Gemeindeordnung eine besondere Dringlichkeit. Die ist hier nicht gegeben und bei den Bauprojekten in Kalkum und Lohausen lagen wir noch innerhalb der vorgegebenen drei Monatsfrist“, sagt Ratsherr Andreas Auler (CDU).
Er kritisiert, dass der Bezirksvertretung die Möglichkeit einer verantwortlichen Entscheidung genommen wurde, das Gremium übergangen wurde. „Bei einer besonderen Dringlichkeit hätte die Verwaltung, wie bei anderen Bauvorhaben, eine Sondersitzung einberufen