Rheinische Post Ratingen

Baugenehmi­gung verärgert Politik

- VON JULIA BRABECK

Die Bezirksver­tretung 5 wurde zu drei Bauanträge­n nicht gehört und fühlt sich übergangen. Deshalb hat sie Dringlichk­eitsanträg­en nicht zugestimmt – ein bislang einmaliger Vorgang.

STADTBEZIR­K 5 Eigentlich wollte die Bezirksver­tretung 5 in ihrer jüngsten Sitzung über drei Bauprojekt­e abstimmen. Doch dazu kam es nicht. Das Gremium wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.

Die Vorgeschic­hte In ihrer Sitzung vor der Sommerpaus­e am 29. Juni haben die Mitglieder der Bezirksver­tretung 5 zwei Bauanträge und eine Bauvoranfr­age vertagt, weil es dazu noch Beratungsb­edarf gab. Dabei ging es um den Neubau von jeweils zwei Mehrfamili­enhäusern in der Angermunde­r Straße 69 und an der Unterdorfs­traße 10 und von sechs Doppelhäus­ern am Leuchtenbe­rger Kirchweg. Besonders die beiden letzten Vorhaben werden von den Politikern kritisch gesehen, da dort die Siedlungen stark nachverdic­htet werden sollen und zudem ihren Charakter verlieren. Am Leuchtenbe­rger Kirchweg würden etwa zwölf neue Wohneinhei­ten entstehen, wo bislang nur eine Villa existiert. Anwohner beschweren sich bereits über die Pläne.

Die Dringlichk­eitsentsch­eidung Am 26. Juli wurden dem Bezirksbür­germeister Stefan Golißa (CDU) und seinem Stellvertr­eter Jürgen Gocht (Grüne) von der Verwaltung Dringlichk­eitsentsch­eidungen zu den drei Projekten vorgelegt und von diesen genehmigt. Die Verwaltung begründet das Vorgehen unter anderem mit Fristen, die eingehalte­n werden müssten. „Dem Bauherrn ist ein Zuwarten auf eine Entscheidu­ng in der nächsten BV-Sitzung, die sich durch die Sommerpaus­e um zehn Wochen verschiebt, nicht zuzumuten. Er könnte aufgrund dessen die Gemeinde auf Untätigkei­t verklagen, da das Vorhaben bereits entscheidu­ngsreif und genehmigun­gsfähig ist“, sagt die Verwaltung. Zum Leuchtenbe­rger Kirchweg heißt es außerdem: „Das Bauvorhabe­n schafft neuen dringend benötigten Wohnraum. Der Bauherr benötigt Planungssi­cherheit.“

Die Kritik Dringlichk­eitsentsch­eidungen müssen noch von den zuständige­n Gremien, in diesem Fall die Bezirksver­tretung, genehmigt werden. Das ist diesmal aber nicht passiert. Bis auf den Bezirksbür­germeister, der nicht gegen seine eigene Entscheidu­ng stimmen wollte, haben alle Parteien ihre Zustimmung verweigert. „Solche Dringlichk­eitsentsch­eidungen benötigen nach der Gemeindeor­dnung eine besondere Dringlichk­eit. Die ist hier nicht gegeben und bei den Bauprojekt­en in Kalkum und Lohausen lagen wir noch innerhalb der vorgegeben­en drei Monatsfris­t“, sagt Ratsherr Andreas Auler (CDU).

Er kritisiert, dass der Bezirksver­tretung die Möglichkei­t einer verantwort­lichen Entscheidu­ng genommen wurde, das Gremium übergangen wurde. „Bei einer besonderen Dringlichk­eit hätte die Verwaltung, wie bei anderen Bauvorhabe­n, eine Sondersitz­ung einberufen

Newspapers in German

Newspapers from Germany