Schloss Kalkum kann erneut verkauft werden
KALKUM Der Kaufvertrag über Schloss Kalkum wurde bereits im Februar zwischen der Prinz von Preussen Grundbesitz AG und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) geschlossen – jetzt hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags dem erneuten Verkauf des Schlosses mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP und AfD zugestimmt. Die SPD hatte dagegen votiert. Der anstehende Beschluss des Landtags am Mittwoch dürfte damit nur noch Formsache sein. Der neue Investor plant im Schloss rund 25 Wohnungen einzurichten. Freie Flächen rund um das Schloss werden dabei nicht einbezogen.
Der Landtagsabgeordnete Markus Weske (SPD) begründete die Ablehnung mit dem Verkauf von 40.000 Quadratmetern Freifläche – zusätzlich zu Schloss und Schlosspark. „Der Investor hat angekündigt, später die Wohnungen und das Areal verkaufen zu wollen. Wenn dann die 40.000 Quadratmeter in neue Hände gelangen, kann das zu Spekulationen führen.“Weske würde es begrüßen, wenn die Flächen rund um das Schloss an die Stadt Düsseldorf übergeben würden. „Die Stadtgesellschaft könnte dann verantwortungsvoll über deren Zukunft entscheiden.“
Der CDU-Abgeordnete Olaf Lehne wiederum freute sich, dass für die „extrem schwierige Immobilie nun ein Käufer gefunden wurde, der das Schloss und den Park im Interesse der Bürger weiterentwickelt“. Deren Anliegen, dass es Räume für Kulturveranstaltungen geben wird, der Innenhof mehrmals im Jahr für Veranstaltungen genutzt werden kann und der Park öffentlich bleibt, sind festgeschrieben. Das wurde ausdrücklich auch von Grünen-Vertreterin Monika Düker gelobt. „Dadurch wird das Schloss nicht zu einem abgeschotteten Bereich. Das Gemeinwohl wird vom Investor berücksichtigt.“
Der erste Käufer des Schlosses, der Investor Peter Thunnissen, hatte die Immobilie im März 2019 vom Land NRW erworben, nachdem diese viele Jahre leer stand. Er geht weiterhin davon aus, dass sein Kaufvertrag gültig ist und kämpft dafür vor dem Landgericht. Das Verfahren soll im November endgültig die Besitzverhältnisse klären, denn der BLB ist der Ansicht, dass der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen sei.