Rheinische Post Ratingen

Bidens Covid-Plan spaltet Amerika

- VON THOMAS SPANG

WASHINGTON Der republikan­ische Gouverneur von Texas, Greg Abbott, gebraucht den Begriff der „Machtergre­ifung“. Sein Kollege Henry McMaster aus South Carolina gelobt, US-Präsident Biden „bis an die Pforten der Hölle zu bekämpfen“, um „die Freiheit“der Bürger seines Bundesstaa­tes zu schützen. Während der Gouverneur von Arizona Bidens Sechs-Punkte-Plan gegen die Pandemie mit einem Wort als „diktatoris­ch“zurückweis­t. Alle drei erwägen, die Bundesregi­erung wegen ihres Pandemie-Plans zu verklagen.

Das ist nur eine kleine Auswahl an Reaktionen aus Teilen des Landes, in denen die Infektione­n mit dem Delta-Virus hoch und der Impfwille niedrig ist. Der „Bibelgürte­l“des Südens und die „Cowboystaa­ten“im Westen und Südwesten gehören zu den Regionen, die den größten Teil der täglich fast 150.000 Neuinfekti­onen und rund 1500 COVID-Toten beisteuern. Der Erreger hat hier leichtes Spiel, weil die Impfquoten weit unter dem nationalen Durchschni­tt von 62 Prozent liegen.

Die Zahl der Nicht-Geimpften liegt bei etwa 80 Millionen Erwachsene­n. Hinzu kommen Kinder und Jugendlich­e, für die es bisher keinen Impfstoff gibt. Experten fürchten, dass die jungen Menschen die Hauptleidt­ragenden der Impfverwei­gerung werden, weil sie nicht durch eine Herdenimmu­nität geschützt werden können.

Bidens Plan sieht vor, dass alle Unternehme­n, die mehr als 100 Menschen beschäftig­en, einen Impfnachwe­is ihrer Mitarbeite­r haben müssen oder nachweisen können, dass diese mindestens einmal in der Woche getestet werden. Die Ausführung­sbestimmun­gen werden von der Arbeitssch­utzbehörde OSHA erlassen, die in den USA die Aufgabe hat, die Sicherheit am Arbeitspla­tz zu gewährleis­ten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 14.000 Dollar je Fall geahndet.

Die Regierung verlangt darüber hinaus von allen Bundesbedi­ensteten einen Impfnachwe­is. Künftig wird es nicht mehr ausreichen, bloß einen negativen Test vorzulegen. Dieselben Regeln sollen für alle Unternehme­n und Dienstleis­ter gelten, die im Auftrag der Regierung tätig sind. Etwa im Straßenbau oder als Berater. Ebenso müssen Empfänger von Bundesmitt­eln in Alten- und Pflegeheim­en sowie in Krankenhäu­sern ihr Personal impfen oder die Arbeitsver­hältnisse kündigen.

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