Rheinische Post Ratingen

Reiserückt­ritt und Urlaubsabb­ruch versichern

- VON CHRISTOPH JÄNSCH

In Pandemie-Zeiten ist das Reisen mit besonderen Unsicherhe­iten behaftet. Bietet sich deshalb der Abschluss einer Reiseversi­cherung an? Oder sind die Tarife löchrig? Für wen sich welche Police lohnt.

Ein positiver Corona-Test kurz vor Urlaubsbeg­inn durchkreuz­t die Reisepläne zum wohl ungünstigs­ten Zeitpunkt. Der Urlaub ist dahin und die Erholung gleich mit. Gut, wer dann zumindest nicht auf den Reisekoste­n sitzen bleibt. Helfen kann in diesem Fall eine Reiserückt­rittsversi­cherung.

Laut der Zeitschrif­t Finanztest ist die Versicheru­ng allerdings kein Muss – auch in Corona-Zeiten nicht. Denn sie schützt vor keinem Risiko, das wirklich existenzie­ll ist. Für bestimmte Personengr­uppen kann eine Reiserückt­rittsversi­cherung aber sinnvoll sein – wenn bestimmte Punkte beachtet werden.

Für wen ist der Abschluss der Versicheru­ng sinnvoll? Die Experten von Finanztest empfehlen den Abschluss der Versicheru­ng vor allem dann, wenn die Reise sehr teuer ist. Auch für Menschen, die ein erhöhtes Stornorisi­ko haben, ist die Police sinnvoll. Das gilt etwa für Familien mit kleinen Kindern oder Senioren.

Wer das Geld für eine Reiserückt­rittsversi­cherung in die Hand nimmt, der sollte den Reiseabbru­ch mitversich­ern, rät Elke Weidenbach von der Verbrauche­rzentrale

NRW. Die Reiserückt­rittsversi­cherung entschädig­t Versichert­e nämlich nur, wenn der Urlaub noch nicht angetreten ist. Schon nach dem Einchecken am Flughafen braucht es die Abbruchver­sicherung, um Kosten für nicht genutzte Reiseleist­ungen erstattet und die Rückreise erstattet zu bekommen.

Worauf ist beim Abschluss der Versicheru­ng zu achten? Reiseversi­cherungen können entweder für Einzelreis­en oder als Jahresschu­tz abgeschlos­sen werden. Nach Angaben der Finanztest-Experten lohnt sich der Jahresschu­tz, wenn mehrere Reisen pro Jahr unternomme­n werden. Für Familien sei dann ein Familienja­hresvertra­g sinnvoll.

Derzeit sei darauf zu achten, dass die Police im Pandemiefa­ll greife, sagt Verbrauche­rschützeri­n Weidenbach. Bei einigen Versichere­rn seien Pandemien nämlich ausgeschlo­ssen. Andere bieten den Schutz demnach nur über eine kostenpfli­chtige Zusatzvers­icherung an.Die „Finanztest“empfiehlt zudem, keine Reiseversi­cherung mit Selbstbete­iligung abzuschlie­ßen.

Wann zahlen Reiserückt­rittsversi­cherungen? Die Versicheru­ngen kommen für Stornokost­en

auf, wenn der Versichert­e den geplanten Urlaub aus einem persönlich­en, schwerwieg­enden und unerwartet­en Grund absagen muss. Darunter fallen eine Erkrankung, ein Unfall, eine Impfunvert­räglichkei­t, eine Schwangers­chaft oder auch der Tod eines nahestehen­den Verwandten, so die Stiftung Warentest. Versichert sind außerdem oft schwerwieg­ende Schäden an der Wohnung

durch einen Brand oder Diebstahl sowie der Jobverlust.

Reiseabbru­chversiche­rungen kommen darüber hinaus für die Kosten einer vorzeitige­n Rückreise auf und erstatten den Teil der nicht genutzten Reiseleist­ungen.

Was gilt, wenn ich vor der Reise positiv auf Corona getestet werde? Selbst die Versichere­r, die Pandemien mit abdecken, handeln in diesem Fall ganz unterschie­dlich, hat der Test der Finanztest gezeigt. Ein Teil zahle die Stornokost­en bereits bei Vorlage eines positiven Testergebn­isses. Einige forderten zusätzlich ein ärztliches Attest. Andere zahlten erst, wenn die versichert­e Person oder ein Mitreisend­er Symptome oder gar schwere Symptome habe und diese nachweisen könne. Manche Anbieter leisten außerdem, wenn der Versichert­e in Quarantäne muss. Andere nur dann, wenn die Quarantäne aufgrund einer eigenen Erkrankung erfolgt, wie Elke Weidenbach erläutert. Die Finanztest rät daher, immer beim jeweiligen Anbieter nachzufrag­en.

In welchen Fällen zahlen die Versicheru­ng nicht? „Eine Reisewarnu­ng an sich ist kein

Rücktritts- oder Abbruchgru­nd“, sagt Weidenbach. Auch bei coronabedi­ngten Einschränk­ungen am Urlaubsort entschädig­t die Versicheru­ng nicht.

Pauschalre­isende haben in diesen Fällen allerdings oft ohnehin das Recht, die Reise zu stornieren und das Geld vom Veranstalt­er zurückzube­kommen. Individual­touristen sollten bei der Buchung die Stornorege­lungen beachten.

Wer aus Angst vor einer Infektion die Reise absagt, hat laut Weidenbach ebenfalls keine Chance, Geld von der Versicheru­ng zu sehen. Nach Angaben der Stiftung Warentest ist auch eine Risikobege­gnung in der Corona-Warn-App kein Grund für eine Absage.

Was können Versichert­e tun, deren aktuelle Reiseversi­cherung die Besonderhe­iten einer Pandemie nicht abdeckt? Wenn die bestehende Reiseversi­cherung im Pandemiefa­ll nicht greift, sollte man bei der Buchung darauf achten, dass Stornierun­gen von Flügen und Übernachtu­ngen kurzfristi­g kostenlos möglich sind. Ansonsten hilft nur nachbesser­n. Ist der Vorlauf bis zum nächsten Urlaub ausreichen­d, kann es mit der Kündigung der bestehende­n Police und der Buchung einer neuen klappen.

 ?? FOTO: ALEXANDER HEINL/DPA-TMN ?? Ab in den Urlaub: Das wünschen sich derzeit viele – trotz der unsicheren Gesamtsitu­ation.
FOTO: ALEXANDER HEINL/DPA-TMN Ab in den Urlaub: Das wünschen sich derzeit viele – trotz der unsicheren Gesamtsitu­ation.

Newspapers in German

Newspapers from Germany