Bafög-Antrag in letzter Minute
Drei Fragen zur Studienfinanzierung kurz vor Semesterstart.
(tmn) Wer ein Studium beginnt, sei es Vollzeit oder nebenberuflich, hat oft viel um die Ohren. Da kann das Thema Bafög schon mal in Vergessenheit geraten. Doch bekommen Studierende die Förderung auch noch, wenn sie sich kurz vor knapp um den Antrag kümmern? Antworten dazu hat Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks.
Ganz bald geht das Semester los: Wann muss eigentlich der Bafög-Antrag spätestens beim Amt sein?
Achim Meyer auf der Heyde Bafög-Förderung gibt es grundsätzlich ab Beginn der Ausbildung und ab dem Monat der Antragstellung. Soll die Förderung
also ab Studienbeginn erfolgen, muss der Bafög-Antrag spätestens am Ende des ersten Semester-Monats beim BafögAmt des Studenten- oder Studierendenwerks eingegangen sein. Den Bafög-Anspruch kann man sich notfalls auch mit einem formlosen Antrag für den Antragsmonat sichern. Die Formulare muss man später dann trotzdem ausfüllen. Das Bafög-Amt zahlt den Betrag dann nach erfolgreicher Prüfung des Antrags aus. Inzwischen ist die Bafög-Antragstellung auch online möglich, über die Internetseite www. bafoeg-digital.de. Wenn dann noch die e-ID des Personalausweises mit der offiziellen Ausweis-App2 auf dem Smartphone ist, geht es vollständig digital.
Was können Studierende tun, wenn sie den Antrag vergessen haben?
Meyer auf der Heyde Eine rückwirkende Antragstellung für frühere Monate ist nicht möglich. Ein Studium bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich, die Studienfinanzierung sollte mit an erster Stelle stehen.
Was sollten Studierende tun, wenn das Bafög-Amt sich nach dem Antrag nicht gleich meldet?
Meyer auf der Heide Erst einmal sollten sie die Ruhe bewahren. In der Regel entscheidet das Bafög-Amt nach etwa vier bis acht Wochen, sofern die Unterlagen vollständig sind. Jeder und jede kann selbst etwas dafür tun, dass es schneller geht: Je vollständiger ein Antrag ist, desto rascher kann ihn das Bafög-Amt bearbeiten und muss keine Nachfragen stellen.
Entscheidet das Bafög-Amt über einen Erstantrag nicht binnen sechs Wochen oder zahlt die Förderung nicht binnen zehn Wochen aus, gibt es die Möglichkeit der Vorabzahlung auf Antrag: Das Amt gewährt dann für vier Monate vier Fünftel des voraussichtlichen Förderbetrags unter Vorbehalt.