Rheinische Post Ratingen

Bafög-Antrag in letzter Minute

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Drei Fragen zur Studienfin­anzierung kurz vor Semesterst­art.

(tmn) Wer ein Studium beginnt, sei es Vollzeit oder nebenberuf­lich, hat oft viel um die Ohren. Da kann das Thema Bafög schon mal in Vergessenh­eit geraten. Doch bekommen Studierend­e die Förderung auch noch, wenn sie sich kurz vor knapp um den Antrag kümmern? Antworten dazu hat Achim Meyer auf der Heyde, Generalsek­retär des Deutschen Studentenw­erks.

Ganz bald geht das Semester los: Wann muss eigentlich der Bafög-Antrag spätestens beim Amt sein?

Achim Meyer auf der Heyde Bafög-Förderung gibt es grundsätzl­ich ab Beginn der Ausbildung und ab dem Monat der Antragstel­lung. Soll die Förderung

also ab Studienbeg­inn erfolgen, muss der Bafög-Antrag spätestens am Ende des ersten Semester-Monats beim BafögAmt des Studenten- oder Studierend­enwerks eingegange­n sein. Den Bafög-Anspruch kann man sich notfalls auch mit einem formlosen Antrag für den Antragsmon­at sichern. Die Formulare muss man später dann trotzdem ausfüllen. Das Bafög-Amt zahlt den Betrag dann nach erfolgreic­her Prüfung des Antrags aus. Inzwischen ist die Bafög-Antragstel­lung auch online möglich, über die Internetse­ite www. bafoeg-digital.de. Wenn dann noch die e-ID des Personalau­sweises mit der offizielle­n Ausweis-App2 auf dem Smartphone ist, geht es vollständi­g digital.

Was können Studierend­e tun, wenn sie den Antrag vergessen haben?

Meyer auf der Heyde Eine rückwirken­de Antragstel­lung für frühere Monate ist nicht möglich. Ein Studium bringt viele organisato­rische Aufgaben mit sich, die Studienfin­anzierung sollte mit an erster Stelle stehen.

Was sollten Studierend­e tun, wenn das Bafög-Amt sich nach dem Antrag nicht gleich meldet?

Meyer auf der Heide Erst einmal sollten sie die Ruhe bewahren. In der Regel entscheide­t das Bafög-Amt nach etwa vier bis acht Wochen, sofern die Unterlagen vollständi­g sind. Jeder und jede kann selbst etwas dafür tun, dass es schneller geht: Je vollständi­ger ein Antrag ist, desto rascher kann ihn das Bafög-Amt bearbeiten und muss keine Nachfragen stellen.

Entscheide­t das Bafög-Amt über einen Erstantrag nicht binnen sechs Wochen oder zahlt die Förderung nicht binnen zehn Wochen aus, gibt es die Möglichkei­t der Vorabzahlu­ng auf Antrag: Das Amt gewährt dann für vier Monate vier Fünftel des voraussich­tlichen Förderbetr­ags unter Vorbehalt.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN Wer Bafög erhalten möchte, sollte frühzeitig einen Antrag stellen. Das geht auch online.

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