Streit um die „MS Düsseldorf“
Das Schiff „MS Stadt Düsseldorf“wurde vor knapp einem Jahr von der Weißen Flotte versteigert. Vier Kölner kauften es für einen Schnäppchenpreis. Die Alt-Besitzer wollen es aber nicht herausrücken. Jetzt trifft man sich vor Gericht.
DÜSSELDORF Das Schicksal des legendären Fahrgastschiffes „MS Stadt Düsseldorf“ist noch längst nicht entschieden. Auch mehr als ein Jahr nach der spektakulären Schiffs-Versteigerung über das Internet-Auktionsforum Ebay konnten die damals Höchstbietenden den Ausflugsdampfer noch immer nicht übernehmen, halten noch nicht mal einen Wimpel des Schiffes in Händen.
Vor dem Landgericht wollen sie den Ausflugsdampfer jetzt also von der Weißen Flotte herausklagen. Bei der Verhandlung am Dienstag ging auch die Richterin der 8. Zivilkammer davon aus, dass bei der SchiffsAuktion im August 2020 alles korrekt war, also ein rechtskräftiger Vertrag mit den Höchstbietenden erzielt worden sei. Doch die Führung der Weißen Flotte sträubt sich offenbar mit allen Mitteln dagegen, die „Stadt Düsseldorf“zum Schnäppchen-Preis von 75.050 Euro wirklich heraus zu rücken. (Az: 8 O 321/20)
Buchstäblich verzockt hat sich die Flottenführung wohl mit dem damaligen Plan, sich auch wegen der massiven Einschränkungen durch Corona im Sommer 2020 von einem ihrer vier Binnenschiffe zu trennen. Über Ebay gelang das zwar – aber der Zuschlag fiel nicht bei einem Gebot im sechsstelligen Bereich, sondern schon bei 75.050 Euro. Vier Bieter aus Köln hatten damals das richtige Timing, um acht Sekunden vor Auktions-Ende diese Summe als Höchstbetrag zu platzieren. Doch statt das Schiff danach – trotz des für die Flottenführung enttäuschenden Ergebnisses – an die Käufer zu übereignen, sperren sich die bisherigen Schiffs-Eigner mit allen Mitteln gegen eine ordnungsgemäße Abwicklung – und zweifeln sogar die Rechtmäßigkeit der ganzen Versteigerung an. So habe eine Angehörige
der Geschäftsführer, über deren Account das Online-Angebot eingestellt wurde, damals „einfach vergessen“zu erwähnen, dass die „Stadt Düsseldorf“noch mit einer Schiffshypothek belegt sei. Dem Vernehmen sollen drei Schiffe der
Flotte mit insgesamt 1,3 Millionen Euro belastet sein. Einen Formfehler, der jetzt den kompletten Schiffskauf null und nichtig machen könnte, sieht das Landgericht aktuell jedoch nicht. Weiter führen die beklagten Flotten-Chefs über ihre Anwältin
an, dass es damals noch viel mehr Interessenten und auch finanzkräftige Bieter gegeben habe – dass jene potentiellen Käufer jedoch an einer Ebay-Formalie kläglich gescheitert seien: Wer nämlich bei dem Auktionshaus per Internet ein Gebot von mehr als 50.000 Euro abgibt, gelangt nicht etwa sofort auf die aktuelle Bieterliste, sondern muss zu seiner Identifikation vorher noch etliche Daten angeben.
An jener „50.000-Euro-Schwelle“seien etliche Interessenten für die „Stadt Düsseldorf“damals gescheitert, beklagt die Flotten-Anwältin. Statt sich nämlich mit einem saftigen Gebot in allerletzter Sekunde den Zuschlag für das Binnenschiff zu sichern, seien die MitBieter vom Auktionshaus erst mal elektronisch umgeleitet worden. Bis sie dann ihre Daten zur Identifizierung eingegeben hatten, sei der
Zuschlag bereits an die vier Kläger aus Köln gegangen. Kläger-Anwalt Jörg Halbe nahm das jetzt im Prozess seufzend zur Kenntnis.
Sein Mandant hatte mit den drei Mitbietern nämlich alles korrekt gemacht und war erfolgreich gewesen. Sollten andere Mitbieter nicht zum Zuge gekommen sein, könne die Weiße Flotte die Schuld daran jedenfalls nicht beim Kläger suchen, sondern allenfalls bei der Auktionsplattform. Einen Grund, den Kaufvertrag erst „nach Annahme des Gebots“plötzlich doch wieder rückgängig zu machen, sah der Kläger-Anwalt nicht. Er forderte, gegen Zahlung des Gebotspreises von 75.050 Euro jetzt Zug um Zug das Schiff den erfolgreichen Bietern „zu übertragen und an den Kläger herauszugeben“. „Meine Partei möchte das Schiff haben und darüber verfügen!“Alternativ wäre eine Auflösung des Kaufvertrages allenfalls noch möglich, falls die Chefs der Weißen Flotte den erfolgreichen Käufern jetzt „einen recht hohen Betrag“für eine Vertragsauflösung anbieten. Immerhin hätten die Käufer geplant, die erst wenige Jahre zuvor für 100.000 Euro generalüberholte „Stadt Düsseldorf“gastronomisch zu nutzen. Stattdessen wolle das Management der Weißen Flotte das Schiff aber offenbar behalten und gewinnbringend noch mal verkaufen. Ein konkretes Angebot der Flotte für eine solche Rückabwicklung des Kaufes konnte deren Anwältin am Dienstag aber nicht beibringen.
Also will das Landgericht am 2. November eine Entscheidung im Schiffs-Streit verkünden – falls es den Beteiligten bis dahin nicht doch noch gelingt, den juristisch bisher als gültig eingestuften Kaufvertrag einvernehmlich zwischen den Parteien aufzulösen. Denn nur dann könnte das Schiff erneut unter den Hammer kommen.