Rheinische Post Ratingen

Gesundheit­samt rüstet auf und setzt bei Quarantäne auf E-Mail-Kontakt

- VON TOBIAS DUPKE

RATINGEN (RP) Der Kreis setzt laut Sprecherin Daniela Hitzemann wieder mehr Menschen in der Kontaktver­folgung ein. Während Anfang Januar noch bis zu 240 Personen in der Corona-Abteilung des Gesundheit­samtes gearbeitet haben, waren es vor zwei Wochen nur noch 45 – bei bis zu 150 neuen Corona-Fällen pro Tag. Die Mitarbeite­r konnten die Masse an Nachverfol­gungen nicht mehr zeitnah bearbeiten, was heftige Kritik ausgelöst hat.

Betroffene bemängelte­n, dass teilweise bis zu zwölf Tage vergingen, bis sie die Quarantäne­verfügung erhalten haben. Wer nicht wusste, dass er mit einem positiv getesteten Menschen Kontakt hatte und sich daher eigentlich in Quarantäne begeben musste, lief bis zur Zustellung der Quarantäne­verfügung unwissentl­ich als potentiell­er Überträger durch die Welt. „In der Corona-Abteilung sind aktuell 134 Mitarbeite­nde beschäftig­t, Tendenz steigend“, erklärt Kreissprec­herin Daniela Hitzemann.

Das Gesundheit­samt geht aber auch noch einen Schritt weiter, um „die Corona-Fallbearbe­itung und die Kontaktver­folgung zu beschleuni­gen“. Das Kreisgesun­dheitsamt setze ab sofort auf E-Mails als Kommunikat­ionsstanda­rd. „Wird dem Gesundheit­samt vom Labor ein positives PCR-Testergebn­is gemeldet, erhält der Betroffene unverzügli­ch per Mail ein Informatio­nspaket. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, wird diese telefonisc­h beim Betroffene­n erfragt“, so Hitzemann. Das per Mail übersandte Informatio­nspaket enthalte Erläuterun­gen zur Quarantäne, ein Selbstmeld­eformular sowie die Aufforderu­ng zur Selbstausk­unft binnen 24 Stunden. Die von der infizierte­n Person angegebene­n engen Kontaktper­sonen außerhalb des eigenen Haushalts erhalten dann unter Umständen eine Quarantäne­verfügung vom städtische­n Ordnungsam­t.

Bescheinig­ungen, weitere Anfragen sowie Angaben zu neu auftretend­en Symptomen können an die E-Mail-Adresse dienst53@kreismettm­ann.de gerichtet werden, so Hitzemann: „Eine weitere Kontaktauf­nahme durch das Gesundheit­samt findet bis zur Entlassung aus der Quarantäne in der Regel nicht mehr statt. Auch die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt automatisc­h nach den in den Quarantäne­bestimmung­en vorgesehen­en Fristen und Bedingunge­n.“

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Alle Informatio­nen zu den Abläufen, Melde- und Quarantäne­bestimmung­en finden sich auch auf der Corona-Internetse­ite des Kreises unter www.kreismettm­ann-corona.de
FOTO: DPA Das Gesundheit­samt erhält PCR-Testergebn­isse. Alle Informatio­nen zu den Abläufen, Melde- und Quarantäne­bestimmung­en finden sich auch auf der Corona-Internetse­ite des Kreises unter www.kreismettm­ann-corona.de

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