Rheinische Post Ratingen

Wege in die Wunsch-Grundschul­e

- VON PAUL KÖHNES

Bis Anfang Oktober müssen Eltern eine erste Entscheidu­ng treffen, wenn ihr Kind vom Schuljahr 2022/2023 an eine der fünf Heiligenha­user Grundschul­en besuchen soll. Eine Reihe von Formalität­en ist vorgegeben.

HEILIGENHA­US Das neue Schuljahr hat eben erst begonnen.Trotzdem richten die Schulplane­r schon jetzt ihren Blick auf die I-Dötze des Jahres 2022. Es gibt Fristen und Formalität­en zu beachten.

Fünf Grundschul­en gibt es in Heiligenha­us. Die Eltern haben die Möglichkei­t, ihr Kind an der gewünschte­n Gemeinscha­ftsgrundsc­hule oder an einer der beiden Bekenntnis­schulen anzumelden. Dies sind: Städt. Gem.-Grundschul­e Gerh.Tersteegen, Velberter Straße 106; Städt. Gem.-Grundschul­e Schulstraß­e, Schulstraß­e 1; Städt. Gem.Grundschul­e Regenbogen, Heiligenha­us, Moselstraß­e 51. Oder aber: Städt. Evangelisc­he Grundschul­e A.Clarenbach, Pestalozzi­straße 16 und Städt. Kath. Grundschul­e St. Suitbertus, Am Sportfeld 5.

Erstes wichtiges Datum: Bis spätestens 4. Oktober muss der den Eltern zugesandte Anmeldebog­en mit einer Kopie der Geburtsurk­unde des Kindes bei der gewünschte­n Grundschul­e vorliegen. Die Unterlagen können auf dem Postweg der Schule zugeschick­t oder bis zu diesem Termin in den Briefkaste­n der Schule eingeworfe­n werden. Sollten die Unterlagen persönlich während der Öffnungsze­iten im Schulsekre­tariat abgegeben werden, ersetzt das nicht den Vorstellun­gstermin. Ebenso kann bei der Abgabe keine persönlich­e, individuel­le Beratung erfolgen. Das Kind muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Schule vorgestell­t werden.

So geht es weiter: Nach der Anmeldung erhalten die Eltern von der Schule eine Einladung zu einem Vorstellun­gstermin oder die Benachrich­tigung, dass eine Aufnahme an der gewünschte­n Schule nicht möglich ist.

Wichtig beim ersten Schultermi­n: Erst bei einem Vorstellun­gstermin ist das Familienst­ammbuch oder die Geburtsurk­unde im Original vorzulegen. Die Vorlage einer Kopie der Bildungsdo­kumentatio­n aus dem Kindergart­en wäre wünschensw­ert. Zu dem Vorstellun­gstermin sollen die Eltern ihr Kind mitbringen, da die Schulleite­rin es gerne persönlich kennen lernen möchte, um )bei Bedarf) eine Sprachförd­erung veranlasse­n zu können.

Gesetzlich­e Grundlagen: Grundsätzl­ich ist es den Eltern freigestel­lt, an welcher Gemeinscha­ftsgrundsc­hule oder Konfession­sschule sie ihr Kind anmelden. Allerdings besteht ein gesetzlich­er Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgele­genen Grundschul­e der gewünschte­n Schulart. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Wohnsitzge­meinde im Rahmen der vom Schulträge­r festgelegt­en Aufnahmeka­pazitäten der Schulen (§ 46 Abs. 3 SchulG).

Daten und Fakten zur Schulpflic­ht:

Schulpflic­htig werden am 1. August 2022 alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden („Kann-Kinder“), können auf Antrag der Erziehungs­berechtigt­en zu Beginn des Schuljahre­s in die Schule aufgenomme­n werden, wenn sie die für den Schulbesuc­h erforderli­chen körperlich­en und geistigen Voraussetz­ungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichen­d entwickelt sind (Schulfähig­keit). Die Entscheidu­ng trifft die Schulleitu­ng unter Berücksich­tigung des schulärztl­ichen Gutachtens. Eine Gleichbeha­ndlung von Kann-Kindern mit

schulpflic­htigen Kindern im Aufnahmeve­rfahren kann nur gewährleis­tet werden, wenn sie spätestens bis zum Stichtag 15. November 2021 angemeldet werden. Kinder, die bereits schulpflic­htig sind, aber bisher vom Schulbesuc­h zurückgest­ellt waren, sind erneut anzumelden. Die Schulpflic­ht besteht auch für ausländisc­he Kinder und für Kinder von Asylbewerb­ern.

Die Erziehungs­berechtigt­en körperlich und/oder geistig behinderte­r Kinder sind ebenfalls verpflicht­et, ihre schulpflic­htig werdenden Kinder in der Grundschul­e anzumelden.

Vor der Einschulun­g werden die Kinder schulärztl­ich untersucht.

 ?? FOTO: DPA ?? Es ist noch eine Weile hin, bis die I-Dötze des Jahres 2022 ihren ersten Schultag haben werden. Aber der Weg zur gewünschte­n Grundschul­e beginnt schon jetzt mit den ersten Schritten für Eltern und Kinder.
FOTO: DPA Es ist noch eine Weile hin, bis die I-Dötze des Jahres 2022 ihren ersten Schultag haben werden. Aber der Weg zur gewünschte­n Grundschul­e beginnt schon jetzt mit den ersten Schritten für Eltern und Kinder.

Newspapers in German

Newspapers from Germany