Rheinische Post Ratingen

Drei Euro mehr Hartz IV

Die Anhebung der Sätze bleibt deutlich hinter dem Anstieg der Preise zurück.

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BERLIN (dpa/epd) Hartz-IV-Bezieher bekommen ab dem kommenden Jahr drei Euro mehr im Monat. Der Regelsatz für alleinsteh­ende Erwachsene steigt damit ab Januar auf 449 Euro im Monat. Insgesamt erhalten Empfänger von Arbeitslos­engeld II, Sozialhilf­e sowie Grundsiche­rung im Alter und bei Erwerbsmin­derung 0,76 Prozent mehr Geld.

Eine entspreche­nde Verordnung des Bundessozi­alminister­iums hat das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht. Die aktuell deutlich steigenden Verbrauche­rpreise – im August betrug die Teuerungsr­ate 3,9 Prozent – sind bei der Berechnung der Sätze nicht eingegange­n. Sie würden erst für 2023 berücksich­tigt, sagte eine Ministeriu­mssprecher­in.

Für volljährig­e Partner erhöht sich der Satz demnach von 401 auf 404 Euro. 18- bis 24-jährige Grundsiche­rungsbezie­her, die bei den Eltern wohnen, sollen künftig 360 statt 357 Euro erhalten. Für bis zu fünfjährig­e Kinder erhöht sich die Leistung

um zwei Euro auf 285 Euro im Monat. Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten laut Verordnung mit 311 Euro im Monat ebenfalls zwei Euro mehr. Für 14- bis 17-Jährige gibt es den Angaben zufolge 376 Euro, drei Euro mehr als bisher. Grüne und Linke sowie der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) und

Die Linke in einem Tweet

der Sozialverb­and VdK kritisiert­en die Anhebung als völlig unzureiche­nd. Die Grünen-Fraktionsc­hefin im Bundestag, Katrin GöringEcka­rdt, bezeichnet­e die Beschlüsse als „unverantwo­rtlich, kalt und bitter“. Besonders in und nach Krisen müsse der Staat die Existenzgr­undlage und Würde der Bürgerinne­n und Bürger sichern, die in sozialen Notlagen auf Hilfe angewiesen sind, sagte sie. „Statt Armut endlich ernst zu nehmen, zeigt die alte Bundesregi­erung den Menschen noch einmal die kalte Schulter.“

Mit den jährlichen Anpassunge­n will die Regierung ein menschenwü­rdiges Existenzmi­nimum sichern. Die Sprecherin des Sozialress­orts betonte, die gesetzlich vorgeschri­ebene Methodik biete keinen Entscheidu­ngsspielra­um zur Höhe des Regelsatze­s. Sie räumte ein, dass die höheren Preise des zweiten Halbjahres 2021 aus statistisc­hen Gründen erst bei der Anpassung 2023 einflössen.

DGB-Vorstandsm­itglied Anja Piel sagte den Zeitungen der Funke Mediengrup­pe: „Die geplante Erhöhung um nur drei Euro liegt deutlich unterhalb der Preisentwi­cklung.“Die Präsidenti­n des Sozialverb­ands VdK, Verena Bentele, erklärte, die Bundesregi­erung kürze de facto die Leistungen von Grundsiche­rungsbezie­hern. Die Linke kritisiert­e auf Twitter: „Für Hartz-IVBerechti­gte bedeutet das real einen Kaufkraftv­erlust.“

„Für Berechtigt­e bedeutet das real einen Kaufkraftv­erlust“

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